Drucksache - DS-24/0044
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren Planungsleistung "Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung", Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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19.11.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Begründung:
Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten mit dem Ziel, die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung zu schaffen, um die Wärmeversorgung treibhausgasneutral zu machen und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Dieses Gesetz verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass die Gemeinden in ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 (über 100.000 Einwohner) bzw. bis zum 30.06.2028 (unter 100.000 Einwohner) Wärmepläne erstellen. In Mecklenburg-Vorpommern existiert derzeit noch kein entsprechendes Landesgesetz, jedoch ist eine kommunale Wärmeplanung auch bereits jetzt auf freiwilliger Basis möglich und kann vom Bund gefördert werden, wenn der Förderantrag vor dem 31.12.2023 gestellt wurde.
In ihrer Sitzung am 28.09.2023 stimmte die Stadtvertretung mehrheitlich der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu (vgl. DS-23/0339). Daraufhin wurde am 30.11.2023 ein Antrag auf Zuwendung aus dem Klima- und Transaktionsfonds (Bundesförderung) gestellt. Mit Datum vom 04.11.2024 erging der Zuwendungsbescheid, mit dem eine Förderung von 80.964,00 Euro als Projektförderung bewilligt wurde. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2025. Die Kosten für die Planungsleistungen belaufen sich derzeit geschätzt auf etwa 90.000 Euro.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI der Stadtvertretung.
Gemäß § 3 Absatz 1 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) ist die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) in der aktuellen Fassung mit Ausnahme des § 49 Absatz 1 Satz 3 und des § 50 auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflichen Tätigen angeboten werden, anzuwenden. Um so viel Wettbewerb wie möglich zu schaffen, wird vorgeschlagen die Planungsleistung gemäß § 9 UVgO im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der öffentlichen Ausschreibung der Planungsleistung „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der UVgO zu erteilen und den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im städtischen Haushalt sind auf dem Produktkonto 51100.562500 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen) im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 130.000 Euro für das Vorhaben eingeplant, somit ist die Durchführung der Maßnahme finanziell gesichert.
Mit Zuwendungsbescheid vom 04.11.2024 hat die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH auf der Grundlage des Klima- und Transformationsfonds Fördermittel in Höhe von 80.964,00 Euro für das Vorhaben bewilligt.
