Drucksache - DS-24/0046

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde vom 03.07.2014 wurde zuletzt mit der 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung am 18.07.2024 geändert.

 

Mit der heutigen 10. Änderungssatzung soll der § 5 (1) geändert werden. Wie von unserer Fraktion bereits im Juli vorgeschlagen, wollen wir mit der Änderung der Hauptsatzung den Hauptausschuss vergrößern, da dieser zahlreiche Aufgaben zu erledigen hat und diese somit auf breitere Schultern verteilt werden können. Dem Hauptausschuss würden dann inklusive Bürgermeister 11 Mitglieder angehören.

Rechtsgrundlage dieser Änderung ist der § 35 (1) KV M-V. Nach § 5 KV M-V entfaltet dieser Beschluss unabhängig von der Anzeige bei der Kommunalaufsicht sofort nach Beschlussfassung seine Wirksamkeit.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt die 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde.

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Anlagen

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