Drucksache - DS-24/0048
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gabriele Stein/Meik von Deetzen/Dr. Stefan Stein
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Begründung:
Nach Bildung einer neuen Zählgemeinschaft in der Stadtvertretung Ueckermünde sind u.a. die Ausschüsse nach § 32 a KV M-V neu zu besetzen. Alle gesetzlich zugelassenen Zuteilungs- und Benennungsverfahren sind jeweils auf die Ermöglichung einer nachhaltigen Arbeit in der Stadtvertretung abzuwägen.
Zur Sicherstellung einer den Bürgerwillen bei der Kommunalwahl 2024 reflektierenden Ausschussbesetzung ist in der jetzigen Konstellation eine Zuteilung über das d’Hondt-Verfahren angebrachter.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ueckermünde vom 18.07.2024 (DS-24/0002-1) wird geändert.
Neufassung des § 9a (1) Zuteilungs- und Benennungsverfahren wie folgt:
§ 9 a
Zuteilungs- und Benennungsverfahren
(1) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird als Grundlage der Sitzverteilung das Höchstzahlverfahren nach d`Hondt angewendet. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaften untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Stadtvertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten zu richten.
