Drucksache - DS-25/0053

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Beratungsfolge

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Begründung

Die Stadtvertretung stimmte in ihrer Sitzung am 26.09.2024 mehrheitlich derÖffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Verkehrstechnische Neuordnung zur Erschließung touristischer Einrichtungen am Haffbad Ueckermünde“ zu und fasste zudemfolgenden Beschluss:„Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird festgelegt, dass für den Fall der Überschreitung der Kostenschätzung zu den reinen Gesamtbaukosten in Höhe von 811.000 Euro netto um mehr als 5 % nach dem durchgeführten Verfahren der Zuschlag auf Grundlage der Vergabevorschriften (VOB) erst nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erteilt werden darf. Bei Einhaltungder Deckelung wird dem Bürgermeister die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.“ (vgl. DS-24/0009, Protokoll zu TOP 7)

Zu Grunde gelegt wurdefür die Beschlussfassungdie Kostenschätzung zurGesamtbaumaßnahme von Juni 2024 in Höhe von 811.000 Euro netto, einschließlich 19 % Mehrwehrsteuer 965.090 Euro brutto.

Zur Submission nach erfolgter Öffentlicher Ausschreibung am 02.12.2024 lagen drei Angebote vor. Die umfangreiche Vergabeprüfung durch das Planungsbüro TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen sowie der Vergabestelle der Stadt Seebad Ueckermünde ergab folgendes Ergebnis: Das Angebot der Firma Straßen- und Tiefbaugesellschaft Ernst Röwer aus Pasewalk beträgt899.452,28 netto (=1.070.348,21 Euro brutto). Nach Prüfung und Wertung liegt das Angebot mit10,9 % über der Kostenschätzung von Juni 2024jedoch4,0 % unter der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 07.11.2024. In diese Summe sind Auflagen und Leistungen aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange ergänzend eingeflossen.Sobeispielsweisedieverkehrsbedingte Umplanung von Baustraßen, Beschilderungen, Markierungen und Beleuchtungseinrichtungen als Forderung vom Landkreis Vorpommern-Greifswald undvon derStraßenbauverwaltungdesLandes M-V sowiedienotwendige Umverlegung einer Trinkwasserleitungaus dem Straßenkörper.

Der Preisabstand zum zweitplatzierten Bieter beträgt16,96 %.Die Preise sind angemessen und marktüblich kalkuliert. Der Zuschlag ist nach Vergaberecht zwingend gemäß 16d Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot der Firma Straßen- und Tiefbaugesellschaft Ernst Röwer zu erteilen.

Die Finanzierung der Maßnahme ist mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gesichert. Mithin wäre eine Aufhebung der Ausschreibung nach den normierten Aufhebungsgründen des § 17 VOB/A rechtswidrig und könnte Schadensersatzansprüche der Verfahrensteilnehmer nach sich ziehen.

Wegen der Überschreitung der ursprünglichenKostenschätzung zu den reinen Gesamtbaukostenum mehr als5%(entspricht851.550 Euro netto) obliegt nach Beschluss der Stadtvertretung vom 26.09.2024 im vorliegenden Fall die Zuschlagserteilung der Stadtvertretung.

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach dem nun durchgeführten Vergabeverfahren der Firma Ernst Röwer Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH, Kurze Straße 5, 17309 Pasewalk, für die Maßnahme„Verkehrstechnische Neuordnung zur Erschließung touristischer Einrichtungen am Haffbad Ueckermünde“ den Zuschlag in Höhe von899.452,28 Euronetto(=1.070.348,21 Euro brutto)zu erteilen.

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Finanz. Auswirkung

Auf dem Produktkonto 54100.096032, Investitionsnummer 5410021001, sind gegenwärtig insgesamt 1.286.000,21 Euroungebundene Haushaltmittel eingestellt. Damit ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Aus der bereits bewilligten Förderung von ca. 90% der Maßnahme werden vom Auftragsvolumenetwa 963.500 Euro gegenfinanziert. Für die Stadt Seebad Ueckermünde wären für denreinenBau des Kreisverkehresetwa 107.000 Euro Eigenmittel aufzuwenden.

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