Drucksache - DS-25/0055

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Beratungsfolge

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Begründung

 

Die Haushaltssatzung 2024 enthält unter § 2 vorgesehene Kredite zur FinanzierungvonInvestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in einer Gesamthöhe von

5.905.900 EUR. Davon abweichend wurde mit Bescheid des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Kommunalberatung/-aufsicht vom 29.05.204 ein Gesamtbetrag in Höhevon 5.203.900 EUR genehmigt.

Laut § 52 der Kommunalverfassung M-V gilt die Kreditermächtigung nach § 45 Abs. 3 Satz Nummer 1 Buchstabe d bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Das Verfahren zur Ausschreibung und Zuschlagserteilung von Krediten lässt eine Beteiligung des Hauptausschusses praktisch nicht zu. Insbesondere aufgrund des nicht hinreichend frühzeitig bestimmbaren Zeitpunktes der Kreditaufnahmen und der kurzen Angebotsbindung der Kreditinstitute (i.d.R. bis zum Morgendes auf das Angebot folgenden Tages) ist eine Beschlussfassung im Hauptausschuss unter Beachtung der Ladungsfristen nicht möglich. Durch die Ermächtigung des Bürgermeisters für die Aufnahme von Krediten ist der Prozess realisierbar.

Umfang und Zeitpunkt einer Kreditaufnahme werden jeweils durch den konkreten Bedarf aufgrund des Haushaltsvollzuges, der Liquidität der Stadtkasse sowie der Kapitalmarktsituation bestimmt.

Die Kommunaldarlehen werden zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2024 enthaltenen Investitionen z.B. Inklusion an Schulen, Sanierung Turnhalle, Bau StrandservicestationStraßenbaumaßnahmen eingesetzt.Die laufenden Maßnahmenwerden zunächst aus dem Kassenkreditvolumen vorfinanziert, nach Eingang der Fördermittel ist die Differenz über ein Kommunaldarlehen zu finanzieren.

Aufgrund der künftigen Belastungen aus Zins- und Tilgungszahlungen wird mit den erteilten Kreditermächtigungen zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung verantwortungsbewusst umgegangen. Die Kreditaufnahmen werden daherin Abhängigkeit von der beobachteten Zinsentwicklung in der Regel zum spätmöglichsten Zeitpunkt realisiert.

Durch die Verwaltung werden von mehreren Kreditinstituten Angebote jeweils als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 5 und20 Jahren eingeholt, wobei hinsichtlich Zinsbindung und Laufzeit die wirtschaftlichste Variante mit Blick auf die Zinsentwicklung und Fristen des Anlagevermögens ausgewählt wird.

Nach Vergleich der einzelnen Konditionen erfolgt der Zuschlag an das Kreditinstitut mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss ermächtigt den Bürgermeister im Rahmen des in der Haushaltssatzung der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten Gesamtbetrages zur Aufnahme von Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Höhe von 5.203.900 EUR.

Die Kommunaldarlehensind als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 5 und 20 auszuschreiben, wobei hinsichtlich Zinsbindung und Laufzeit die wirtschaftlichste Konstellation mit Blick auf die Zinsentwicklung und Fristen des Anlagevermögens zu beachten ist.

Die Auswahl des Kreditgebers erfolgt entsprechend des wirtschaftlichsten Angebotes.

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Finanz. Auswirkung

 

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