Drucksache - DS-25/0063

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Beratungsfolge

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Begründung

Mit der Haushaltsplanung 2024 wurde der Erwerb einer neuen Strandreinigungsmaschine mit einem Anschaffungswert in Höhe von 90.000,00 Euro beabsichtigt. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion sprachen sich die Stadtvertreter gegen eine Neuanschaffung aus und befürworteten die Miete eines Strandreinigers. Im Jahr 2024 wurde für die Dauer von drei Jahren ein Mietvertrag geschlossen. Zeitgleich wurde der Verkauf der alten Maschine mit 11.000,00 Euro in die Haushaltsplanung aufgenommen.

Die Strandreinigungsmaschine wurde 2007 zu einem Preis von 84.394,80 Euro angeschafft, der Restbuchwert lt. Anlagenbuchhaltung beträgt per 31.12.2023 (letzter Jahresabschluss) 1,00 Euro. Nunmehr liegen der Stadt Seebad Ueckermünde vier Angebote für den Ankauf der alten Strandreinigungsmaschine vor. Das höchste Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von 12.000,00 Euro hat das Amt „Am Stettiner Haff“ mit dem Tourismusbetrieb Mönkebude BgA abgegeben. Die Strandreinigungsmaschine war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach am Strand in Mönkebude leihweise im Einsatz (Abrechnung erfolgt).

Entsprechend § 5 Absatz 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die entgeltliche Veräußerung von beweglichen Sachen bei einem Wert über 5.000 Euro.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt den Verkauf der Strandreinigungsmaschine an das Amt „Am Stettiner Haff“/Tourismusbetrieb Mönkebude BgA für 12.000,00 Euro.

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 12.000,00 Euro im Investitionshaushalt

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