Drucksache - DS-25/0056

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Beratungsfolge

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Begründung

Die Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Gemeinden als untere Ordnungsbehörden sind verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten zur Unterbringung von Obdachlosen zu unterhalten. Im vergangenen Jahr häuften sich die Anfragen bzgl. eines Obdachs. Daher unterhält die Stadt Seebad Ueckermünde nunmehr eine Obdachlosenunterkunft als öffentliche Einrichtung, welche zur Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen dient.

 

Standort der Obdachlosenwohnung:

Ravensteinstraße 24a in 17373 Ueckermünde

Aufnahmekapazität:

3-Raumwohnung 69,92 m², pro Zimmer ein Bett

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Seebad Ueckermünde (Anlage 1).

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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