Drucksache - DS-25/0057

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Beratungsfolge

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Begründung

Zur Unterbringung obdachloser Personen unterhält die Stadt Seebad Ueckermünde eine Obdachlosenunterkunft. Es ist vorgesehen, für die Benutzung dieser Unterkunft Benutzungsgebühren auf Grundlage einer Satzung zu erheben.

Grundlage für den berechneten Tagessatz bildet eine Gebührenkalkulation. Diese ist mit der Satzung zu beschließen. Ein Ausgleich der Aufwendungen für das Vorhalten der Obdachlosenunterkunft wird jedoch nicht möglich sein. Dies würde voraussetzen, dass jeden Tag des Jahres eine Vollbelegung mit drei Personen erfolgt.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Seebad Ueckermünde einschließlich der zugrundeliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 1).

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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