Drucksache - DS-25/0058

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Beratungsfolge

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Begründung

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2024 (GVOBl. M-V S. 494), war die Stadt Seebad Ueckermünde verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In der Sitzung der Stadtvertretung am 06.12.2018 wurde die Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Seebad Ueckermünde (DS-18/0308) einstimmig beschlossen. Die Feuerwehr in der Stadt ist so aufzustellen, dass sie in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der Gemeinde in der Regel in einer angemessenen Eintreffzeit, Stärke und Ausrüstung zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksam Hilfe leisten kann.

Die Freiwillige Feuerwehr Ueckermünde verfügt im Bestand über einen Rüstwagen RW 1 (DAIMLER-BENZ, UNIMOG U 1300 L), Erstzulassung 16.12.1985, und ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (IVECO 1), Erstzulassung 16.03.2000, für die laut Brandschutzbedarfsplanung eine Ersatzbeschaffung bei Bedarf vorgesehen ist. Mit Datum vom 28.10.2022 liegt eine positive Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 als Ersatz der genannten Fahrzeuge bereits vor. Die Stadt versuchte für die Jahre 2023 und 2024 eine Sonderbedarfszuweisung des Landes für diese Beschaffung zu erhalten, wurde jedoch im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Der Landkreis-Vorpommern-Greifswald zeigte im Juli 2024 die Möglichkeit auf, eine Zuwendung auf der Grundlage des Programms „Landesbeschaffung des Landes Mecklenburg-Vorpommern" für ein HLF 20 zu erhalten. Die Förderung im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Interessenbekundung wurde bereits bei der Brandschutzdienststelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald hinterlegt.

Die Anschaffungskosten für das HLF 20 betragen voraussichtlich 585.000 Euro, laut Förderrichtlinie können hiervon bis zu 409.000 Euro (70 %) als Zuwendung gewährt werden. Hiernach verbliebe ein Eigenanteil von 176.000 Euro bei der Stadt Seebad Ueckermünde.

Die Erklärung zur Teilnahme an der Landesbeschaffung und die dazu gehörende verbindliche Abnahmeerklärung für ein HLF 20 gegenüber dem Land M-V muss schnellstmöglich erfolgen. Für die Gewährung einer Zuwendung bedarf es u.a. eines Grundsatzbeschlusses der Stadtvertretung zur Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr. Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt im Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung der Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) als Ersatz für den Rüstwagen RW 1 und das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 für die Freiwillige Feuerwehr Ueckermünde zu. Die verbindliche Abnahmeerklärung für das HLF 20 soll an das Land Mecklenburg-Vorpommern abgegeben werden.

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Finanz. Auswirkung

im Haushalt 2025 und 2026 sind die zu erwartende Auszahlung und Einzahlung dargestellt. Zur Sicherstellung der Finanzierung ist eine Verpflichtungsermächtigung für 2026 vorgesehen (Produktkonto 12600.071000).

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