Drucksache - DS-25/0071
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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11.06.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Begründung
Der Bebauungsplan Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“ ist mit Ablauf des 18.09.2012 wirksam geworden.
Der Vorhabenträger hat den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung gestellt, da die Effizienz des Solarparks durch Befestigung einer weiteren Reihe Solarmodule an den bestehenden Modultischen gesteigert werden soll. Der Vorhabenträger hat beantragt, den Bebauungsplan textlich zu ändern, um dieses Vorhaben zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen bisher ungenutzte, gemäß Bebauungsplan bebaubare Flächen, mit weiteren Modultischen bebaut werden. Hierfür ist keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2022 bereits mehrheitlich beschlossen, den in Rede stehenden Bebauungsplan ändern zu wollen (vgl. DS-22/0254)
Die Übernahme der Kosten für die Planungsleistungen erfolgt durch den Vorhabenträger.
Beschlussvorschlag
- Der Entwurf der Begründung für die textliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg" am Heideweg, südlich der Belliner Straße, gelegen auf den Flurstücken 316/13 tlw. 316/14 bis 316/26, 316/28 tlw., 318/1 tlw., 319/1 tlw., 322/2 bis 322/13 und 322/14 tlw., Flur 2, Gemarkung Ueckermünde, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“, der Artenschutzfachbeitrag und der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden auf die Dauer eines Monats im Internet und über das Bau- und Planungsportal M-V1 veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die genannte Veränderung berührt nicht die Grundzüge der Planung. Die sonstigen Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes sind vom Verfahren der 1. Änderung ausgeschlossen und bleiben unberührt. Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die geplanten Änderungen unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Änderung eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura-2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes entsteht. Der Gemeinde sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfallbetrieb) zu beachten sind.
- Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Bei der Beteiligung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen wird. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung waren keine Mitglieder der Stadtvertretung tätig, die dem Mitwirkungsverbot unterlagen.
Folgende Mitglieder der Stadtvertretung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
1 Das Bau- und Planungsportal M-V ist das Landesportal im Sinne des § 4a Absatz 4 BauGB, erreichbar unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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