Drucksache - DS-25/0067

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Beratungsfolge

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Begründung

Am 05. April 2025 trat die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde zur Wahl der stellvertretenden Gemeindewehrführung zusammen. Die Wahl wurde erforderlich, da die sechsjährige Amtszeit von Kameradin Ulrike Meyer als stellvertretende Gemeindewehrführerin im März 2025 endete.

 

Spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin waren dem Bürgermeister gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde Wahlvorschläge durch die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehren Ueckermünde und Bellin schriftlich einzureichen. In der Zeit vom 03.03.2025 bis 18.03.2025 lag die Kandidatenliste für die Wahl der stellvertretenden Gemeindewehrführung in beiden Feuerwehrgerätehäusern aus. Von den Kameradinnen und Kameraden wurden insgesamt für dieses Amt folgende vier Kameraden fristgemäß zur Wahl vorgeschlagen:

 

Kevin Krause

Ulrike Meyer

Elmar Nein

Enrico Paeck

 

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 der Satzung muss jeder Wahlvorschlag von mindestens drei aktiven Mitgliedern unterzeichnet sein. Dieses Formerfordernis war bei allen Kandidaten erfüllt.

 

Seitens der Verwaltung erfolgte eine Vorprüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen von allen vorgeschlagenen Kandidaten (Anlage). Rechtsgrundlagen sind § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG), die §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), die §§ 5 und 12 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V), die Vorschriften der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung - FwLDAVO M-V) und die Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde jeweils in der aktuellen Fassung.

 

Nach § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist gemäß § 12 Absatz 2 BrSchG für die Funktion der stellvertretenden Gemeindewehrführung insbesondere, wer

 

1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,

2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,

4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig.

 

Zum Nachweis der persönlichen Eignung wurde ein Führungszeugnis nach § 30 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) eingeholt.

Die fachliche Eignung ist nach den Vorschriften der FwLDAVO M-V zu beurteilen, hiernach ist für die Funktion der stellvertretenden Gemeindewehrführung mindestens die Ausbildung als Zugführer erforderlich (Anlage 2 zu § 3 Absatz 2 FwLDAVO M-V).

Zudem darf in das Ehrenbeamtenverhältnis nur berufen werden, wer auch in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist (vgl. §§ 5 Absatz 1 Nr. 2, 12 LBG M-V). Als Kriterium hierfür wurde die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit anhand der vorgeschriebenen G-Untersuchung zu Grunde gelegt.

 

Nach Prüfung wurden alle vier Kandidaten zur Wahl der stellvertretenden Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde zugelassen.

 

Die Kameraden Krause, Nein und Paeck stellten sich nicht zur Wahl. Damit stand als einzige Kandidatin Ulrike Meyer zur Wahl als stellvertretende Gemeindewehrführerin.

 

Bei der Wahlhandlung waren von 84 stimmberechtigten Mitgliedern der Gemeindefeuerwehr bestehend aus den Ortsfeuerwehren Ueckermünde und Bellin 38 Mitglieder (= 45,24 %) anwesend. Die Beschlussfähigkeit gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde konnte damit zunächst nicht festgestellt werden, da nicht mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder (entspricht 56 Mitglieder) anwesend waren. Nach einer kurzen Pause wurde die Mitgliederversammlung gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung sofort neu einberufen. Damit war die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.

Gewählt wurde mit Handzeichen in offener Abstimmung mit folgendem Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmen (= Zahl der anwesenden Stimmberechtigten): 38

 

erforderliche Ja-Stimmen (2/3) = 26

 

gültige Stimmen: 38

ungültige Stimmen: 00

 

Wahl von Ulrike Meyer als stellvertretende Gemeindewehrführerin:

 

37 Ja-Stimmen

00 Nein-Stimmen

01 Stimmenthaltung

 

Ulrike Meyer erreichte damit die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten und ist somit zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin gewählt (§ 6 Absatz 5 Satz 1 der Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde). Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Beanstandungen gab es keine. Die Gewählte nahm die Wahl an.

 

Frau Meyer ist 40 Jahre alt. Sie gehört seit rund 16 Jahren dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr an. Das Führungszeugnis weist keine Eintragung aus. Frau Meyer verfügt als Zugführerin schließlich über die erforderliche Mindestausbildung für die Funktion als stellvertretende Gemeindewehrführerin. Sie besitzt zudem die Qualifikation „Leiter einer Feuerwehr“ und die Ausbildung als Verbandsführerin. Frau Meyer ist persönlich und fachlich geeignet, eine gültige Bescheinigung zur allgemeinen Feuerwehrtauglichkeit als Nachweis der gesundheitlichen Eignung liegt vor.

Frau Meyer verfügt mithin über alle Voraussetzungen, um zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde gewählt werden zu können.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG ist Frau Ulrike Meyer nach Zustimmung durch die Stadtvertretung für die Wahlzeit von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde zu ernennen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl von Frau Ulrike Meyer zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 03.03.2022 (DS-22/0228) erhält die stellvertretende Gemeindewehrführerin für die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit 100,00 Euro.

 

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