Drucksache - DS-25/0068
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsrechte auf den Friedhöfen Ueckermünde und Bellin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr
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Vorberatung
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12.06.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.06.2025
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Begründung
Die Friedhöfe in Ueckermünde und Bellin sind städtische Friedhöfe, die entsprechend der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Seebad Ueckermünde - Friedhofssatzung - vom 19.12.2023 zu unterhalten und zu bewirtschaften sind.
Der Friedhof Ueckermünde hat eine Fläche von 59.045 m², der in Bellin ist 7.250 m² groß. In den letzten Jahren ist vermehrt festzustellen, dass sich die Bestattungskultur gewandelt hat. So spielen Erdbestattungen mit Liegezeiten von 30 Jahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Urnenbestattungen, Seebestattungen und Beisetzungen in Friedwäldern werden heute oft gewählt.
Damit sind die beiden Friedhöfe in Ueckermünde und Bellin viel zu groß. Die Größe spielt aber eine Rolle bei der Bewirtschaftung, deren Kosten dann wieder auf die Nutzungsrechte umgelegt werden müssen. Mit der Einschränkung der Vergabe neuer Nutzungsrechte und einer darauffolgenden Schließung würden Bewirtschaftungskosten reduziert werden, da diese Flächen dann nur noch Parkflächen wären.
1. Ueckermünder Friedhof
Auf dem Ueckermünder Friedhof fanden in den zurückliegenden fünf Jahren im Jahresdurchschnitt 121 Bestattungen statt, davon im Schnitt nur 10 Erdbestattungen. 92 % aller Bestattungen fanden in Form von anonymen bzw. anderen Urnenbegräbnissen statt.
Derzeit sind auf dem Ueckermünder Friedhof insgesamt 5.445 Grabstätten möglich, mit Nutzungsrechten belegt sind nur 2.984 (entspricht 55 %). Das zwingt dazu, umzudenken, um in absehbarer Zukunft Teilflächen des Ueckermünder Friedhofes schließen zu können. Hier rechnen wir allerdings nicht in Jahren, sondern in Jahrzehnten, weil bei der Schließung bzw. Entwidmung von Friedhofsflächen keine neuen Nutzungsrechte auf Teilflächen vergeben werden und bei einer Entwidmung keine aktiven Nutzungsrechte mehr bestehen dürfen, weil sonst eine Umbettung auf Stadtkosten erfolgen muss.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass einige Flächen, auf denen keine Nutzungsrechte mehr bestehen, mit sofortiger Wirkung geschlossen werden (in der Zeichnung rot). Das bedeutet, dass auf diesen Flächen keine Bestattungen mehr möglich sind.
Das betrifft die Abteilungen: Teilbereich C (westlich), A, ABU, ACU sowie Teilbereich Z (nördlich) (ca. 3.300 m² - siehe Anlage 1).
Auf anderen Flächen, auf denen nur eine recht spärliche Nutzung von Grabflächen vorliegt bzw. solche Flächen, die dezentral liegen, sollen keine neuen Nutzungsrechte mehr vergeben werden, damit auch diese Flächen in ca. 30 bis 50 Jahren geschlossen werden können. Nutzungsrechte, die bereits existieren, sollen auf diesen in der Zeichnung gelb gekennzeichneten Flächen aber für Bestattungen noch einmalig genutzt werden dürfen. Damit ist gesichert, dass Ehepartner oder Familienangehörige an der Seite von bereits Verstorbenen beigesetzt werden können. Das betrifft die Abteilungen: SB, SU, SC, B, C, D, H, I, X, Y (ca. 11.600 m² - siehe Anlage 1).
2. Belliner Friedhof
Auf dem Belliner Friedhof fanden in den zurückliegenden fünf Jahren im Jahresdurchschnitt 3 Bestattungen statt, davon im Schnitt nur 1 Erdbestattung.
Derzeit sind auf dem Belliner Friedhof insgesamt 343 Grabstätten möglich, mit Nutzungsrechten belegt sind nur 83. Das sind 24 % aller Flächen.
Deshalb ist es geboten, die Flächen, auf denen künftig noch Beisetzungen stattfinden können, erheblich einzuschränken und die Stadt wird beobachten müssen, ob es in Zukunft sogar zu einer Schließung des Friedhofes kommen muss. Dazu sind gegenwärtig die Voraussetzungen nicht erfüllt, denn auf allen Abteilungen liegen noch Tote, deren Liegezeiten noch nicht abgelaufen sind.
Für den Belliner Friedhof soll beschlossen werden, dass ab sofort in folgenden Abteilen keine neuen Nutzungsrechte mehr vergeben werden und auf den bestehenden Nutzungsrechten noch eine einmalige Bestattung stattfinden kann: BA, BB, BC und BG (siehe Anlage 2).
Die Grundlage für diesen Beschluss bilden das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) vom 03.07.1998 in der aktuellen Fassung sowie die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Seebad Ueckermünde vom 19.12.2023.
Beschlussvorschlag
- Die Vergabe neuer Nutzungsrechte für Bestattungen auf den Friedhöfen Ueckermünde und Bellin wird entsprechend der beiliegenden Zeichnungen und der textlichen Erläuterungen ab sofort eingeschränkt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit ortsüblich über die Einschränkungen in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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