Drucksache - DS-25/0074

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Beratungsfolge

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Begründung

Der bestehende Erdgasliefervertrag mit dem Versorger Neubrandenburger Stadtwerke GmbH läuft zum 31.12.2025 aus. Die Stadt Seebad Ueckermünde zahlt aktuell laut Vertrag 6,5 Cent/kWh (Preis ohne Umlagen und Abgaben). Es ist jedoch von einer positiven Preisentwicklung auszugehen. Die Angebote der Versorger unterliegen erfahrungsgemäß einer sehr kurzen Bindefrist (wenige Stunden bis maximal 2 Tage). Die Annahme eines solchen Angebotes wäre nur möglich, wenn die Entscheidungskompetenz auf den Bürgermeister übertragen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Erdgaslieferverträge für die städtischen Verbrauchsstellen für die Jahre 2026 bis 2028 auszuschreiben.

Die geschätzten Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitspreises bei einem anzunehmenden Jahresverbrauch für zurzeit zehn städtische Verbrauchsstellen von rund 1.045.200 kWh auf jährlich 117.500 Euro netto, mithin betragen die geschätzten Kosten für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren rund 352.500 Euro netto.

Gemäß des EU-Vergaberechtes sind unter Beachtung des Schwellenwertes 2024/2025 (Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 221.000 Euro) die Lieferleistungen europaweit auszuschreiben. Die Lieferleistungen sollen gemäß § 15 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in der aktuellen Fassung als offenes Verfahren ausgeschrieben werden. Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird der größtmögliche Bieterkreis erreicht. Unter Einhaltung der gesetzlichen Ausschreibungsfristen können die Erdgaslieferverträge rechtzeitig vor Ablauf des derzeitigen Vertrages am 31.12.2025 abgeschlossen werden.

 

Gemäß § 5 Absatz 5 b) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde beschließt der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art von Ausschreibungen nach VgV/VOB/UVgO ab einen bestimmten Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen von 25.001 Euro bis 250.000 Euro. Wegen der oben dargestellten geschätzten Kosten/Jahr ist im vorliegenden Fall die Stadtvertretung entscheidungszuständig.

Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Geschäften für Dritte oder wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte von 25.001 bis 50.000 Euro. Der Wert der abzuschließenden Erdgaslieferverträge übersteigt die genannte Wertgrenze. Somit obliegt die Entscheidung über den Abschluss der Verträge der Stadtvertretung.

Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens soll dem Bürgermeister jedoch zugleich die Ermächtigung erteilt werden, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VgV zu erteilen und die entsprechenden Erdgaslieferverträge abzuschließen.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung stimmt der EU-Ausschreibung als offenes Verfahren zu.
  2. Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Lieferleistungen werden für das Haushaltsjahr 2026 und die folgenden Finanzplanungsjahre Haushaltsmittel eingestellt bzw. angezeigt.

 

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