Drucksache - DS-25/0077

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Beratungsfolge

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Begründung

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 einstimmig der Planungsleistungsvergabe für die Maßnahme „Sanierung Südflügel Schloss/Schlossmauer der Stadt Seebad Ueckermünde“ an die milatz.schmidt architekten gmbh Neubrandenburg zugestimmt und den Bürgermeister mit dem Abschluss des entsprechenden HOAI-Vertrages beauftragt (vgl. DS-22/0272). Die Planungen sind zwischenzeitlich weit vorangeschritten, die Ausschreibungsunterlagen des Planungsbüros liegen vor.

Es handelt sich bei der Sanierung der Fassade des Südflügels und der Sanierung der Schlossmauer dem Grunde nach um zwei voneinander getrennte Maßnahmen.

Die Vergabe der notwendigen Bauleistungen und der Baubeginn für die Fassadensanierung sollen schnellstmöglich erfolgen, um die Maßnahme unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Fördermittel rechtzeitig bis Ende 2026 ausführen zu können. Folgende Leistungen sind nach Ausschreibung zu vergeben:

 

Los 01 Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten

Los 02 Restauratorische Arbeiten

 

Wann die notwendige Ausschreibung zur Sanierung der Schlossmauer erfolgt, steht noch nicht fest.

Begonnen werden sollen die Arbeiten nach derzeitigem Stand auf dem Schlossinnenhof. Es erfolgt eine Risssanierung, es wird einen neuen Putz geben, die Schmuckelemente an der Fassade werden ergänzt und repariert und auch die alten Fensterformen sollen wieder angedeutet und wahrscheinlich bei einem der Fenster auch wieder eingebaut werden. Eine Achse der sieben Fenster wird das mittelalterliche Aussehen erhalten, damit man die Historie des alten Gebäudes nachvollziehen kann. Die der Ueckerstraße zugewandte Seite des Südflügels soll dann anschließend folgen.

Die Sanierung der Schlossmauer ist zum Erhalt der Standsicherheit erforderlich.

 

Gemäß Kostenberechnung der milatz.schmidt architekten gmbh als Grundlage des Zuwendungsbescheides wurden die Baukosten für die Fassadensanierung des Südflügels auf 366.527,36 Euro brutto geschätzt. Die Kosten für die Sanierung der Schlossmauer wurden zunächst überschlägig mit rund 180.000 Euro ermittelt.

 

Gemäß § 5 Absatz 5a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro. Demnach wäre für die Gesamtmaßnahme „Sanierung der Fassade des Südflügels“ (siehe oben, Los 01 und Los 02) der Hauptausschuss entscheidungszuständig, für die Bauleistung „Sanierung der Schlossmauer“ der Bürgermeister (vgl. § 7 Absatz 2 Hauptsatzung).

Im vorliegenden Fall wird insbesondere aus terminlichen Gründen vorgeschlagen, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für beide Maßnahmen trifft. Nach § 22 Absatz 2 Satz 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung kann die Stadtvertretung Angelegenheiten, die sie per Hauptsatzung übertragen hat, wie vorliegend erfolgt, per Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.

 

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A zulässig, wenn der Wert der zu vergebenden Bauleistung 1.000.000 Euro nicht übersteigt.

Da insbesondere für die durchzuführenden restauratorischen Arbeiten nur bestimmte Unternehmen fachlich in Frage kommen, soll von der Möglichkeit dieses Verfahrens auch Gebrauch gemacht werden.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung zieht die Angelegenheit, welche per Hauptsatzung an den Hauptausschuss bzw. den Bürgermeister übertragen war, im vorliegenden Fall an sich.
  2. Den Beschränkten Ausschreibungen der Baumaßnahmen „Sanierung der Fassade des Südflügels Schloss“ und „Sanierung der Schlossmauer“ wird zugestimmt.
  3. Mit der Entscheidung zur Einleitung der Vergabeverfahren wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Durchführung des Vorhabens entstehen auf Grundlage der Kostenschätzung der milatz.schmidt architekten gmbh vom 11.09.2024 zuzüglich der in den Jahren 2021 bis 2024 bereits durchgeführten restauratorischen Bestandsaufnahmen und Voruntersuchungen Gesamtkosten in Höhe von rund 535.000 Euro.

Auf dem Produktkonto 11411.096022, Investivnummer 1141121004 (Sanierung Südflügel Schloss), stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 443.800 Euro für die Durchführung der Baumaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 noch zur Verfügung.

Laut den vorliegenden Zuwendungsbescheiden wird das Vorhaben aus dem Landesprogramm Denkmalpflege mit 90.500 Euro und aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes mit rund 262.000 Euro (Förderquote rund 66,70 Prozent) unterstützt.

 

Auf dem Produktkonto 11411.096022, Investivnummer 1141121005 (Sanierung Mauer Schlosshof), sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 180.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 geplant.

 

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