Drucksache - DS-25/0078

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung

Die zurzeit rechtskräftige Hundesteuersatzung der Stadt Ueckermünde widerspiegelt nicht die tatsächlichen Anforderungen, Bedarfe und Tatbestände an eine moderne Hundesteuersatzung. Hundehaltern- bzw. Besitzern ist es z.B. aufgrund besonderer Ausbildungen bzw.  Verwendungen (außer Blindenhunde z.B.) ihrer Hunde und den in der derzeitigen Satzung bestehenden Regelungen nicht möglich, Steuerermäßigungen oder Befreiungen zu beantragen. Auch mögliche Vergünstigungen bzw. Steuerbefreiungen für "Tierschutzhunde" sind in der derzeitigen Hundesteuersatzung nicht berücksichtigt. 

Andere Städte haben hier bereits reagiert und ihre Hundesteuersatzungen entsprechend angepasst.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ueckermünde über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung). 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...