Drucksache - DS-25/0082

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Beratungsfolge

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Begründung

Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde hat am 04.10.2001 die Gestaltungssatzung „Altstadt am Haff“ als örtliche Bauvorschrift nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der Ueckermünder Altstadt beschlossen. Mit Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 28.06.2011 wurde diese Satzung durch ihre 1. Änderungsfassung in einigen Punkten konkretisiert und an veränderte Gegebenheiten angepasst.

Die Gestaltungssatzung muss erneut überarbeitet werden, da unter anderem die Nachfrage nach Möglichkeiten zur energetischen Sanierung der Häuser in der Altstadt stark gestiegen ist und neue Formen von Werbeanlagen in der bisherigen Satzung nicht betrachtet werden. Es muss zudem geprüft werden, wie sich der Wunsch nach modernen Bauformen mit der Charakteristik der Altstadt vereinen lässt.

Zur Erarbeitung der 2. Änderung der Satzung soll ein Vertrag mit einem Planungsbüro geschlossen werden. Die Planungskosten belaufen sich geschätzt derzeit nach HOAI auf etwa 40.000 Euro brutto.

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro.

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) - ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Verhandlungsvergabe nach § 12 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zulässig, da der Wert der zu vergebenden Leistung 100.000 Euro nicht übersteigt.

Nach § 12 Absatz 2 UVgO fordert der Auftraggeber bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Planungsauftrag soll im Anschluss durch den Bürgermeister erteilt werden. Die Planungskosten sind in vollem Umfang durch die Stadt Seebad Ueckermünde zu tragen.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für die Erarbeitung der 2. Änderung der Gestaltungssatzung „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen Mittel der Stadt sind im städtischen Haushalt für 2025 geplant (Produktkonto 51100.562500). Somit ist die Durchführung der Maßnahme finanziell gesichert.

 

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