Drucksache - DS-25/0089
Grunddaten
- Betreff:
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Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Stadt Seebad Ueckermünde an einer Photovoltaik-Freiflächenanlage gemäß § 6 EEG 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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15.09.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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25.09.2025
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Begründung
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 den Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“ (vgl. DS-25/0071) trotz vorheriger mehrheitlicher Empfehlung durch den Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus am 11.06.2025 und den Hauptausschuss am 18.06.2025 nicht gefasst. Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung nach mehrheitlichem Beschluss von der Tagesordnung genommen (vgl. Niederschrift zu TOP 2).
Der B-Plan Nr. B-27 ist bereits seit längerer Zeit rechtskräftig und die Anlage „am Netz". Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde auf Grundlage des § 6 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) in der aktuellen Fassung ist bisher nicht vertraglich vereinbart. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Vorhabenträger bzw. Betreiber der Anlage vor einer weiteren Beschlussfassung durch die Stadtvertretung mitzuteilen, dass eine 1. Änderung zum B-Plan Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg" erst nach Beschlussfassung und Unterzeichnung eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Stadt Seebad Ueckermünde an der vorhandenen und zukünftig erweiterten Freiflächenanlage stattfinden wird. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und dem Vorhabenträger/Betreiber der Anlage vorzulegen. Die Stadtvertretung soll den Vertrag beschließen.
Zwischenzeitlich wurde ein Vertragsentwurf mit dem Anlagenbetreiber final auf der Grundlage eines Mustervertrages für Kommunen zur rechtsicheren Anwendung des § 6 EEG 2023 (siehe https://www.leka-mv.de/6-eeg/, https://sonne-sammeln.de/kommunen/kostenloser-mustervertrag/) besprochen (Anlage).
Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.
