Drucksache - DS-25/0092

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Beratungsfolge

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Begründung

 

Die Fragestunde dient ausdrücklich der Information der Öffentlichkeit. Wenn jedoch die Antworten der Verwaltung nur schriftlich an einzelne Fragesteller oder Fraktionen übermittelt, aber nicht veröffentlicht werden, verliert dieses Instrument weitgehend seinen Sinn.

Erst durch die Aufnahme der Antworten in die Protokolle und ihre Veröffentlichung im ALLRIS ist gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter den Inhalt der Fragestunde vollständig nachvollziehen können. Damit wird Transparenz hergestellt und der Zweck der Fragestunde erfüllt.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Schriftliche Antworten der Verwaltung auf Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern im Rahmen der Stadtvertretersitzungen sind künftig im Ratsinformationssystem (ALLRIS) unter dem jeweiligen Tagesordnungspunkt „Öffentliche Fragen“ zu veröffentlichen.
  2. Dies gilt auch rückwirkend für alle Sitzungen des Jahres 2025. Die bereits erteilten schriftlichen Antworten werden gesammelt und den jeweiligen Protokollen als Anlagen beigefügt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Veröffentlichung im Rahmen der Protokollführung sicherzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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