Drucksache - DS-25/0111

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Beratungsfolge

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Begründung

Der etwa 205 m lange Burgsteig ist als Anlieger- und Gemeindestraße in den bereits 2016 sanierten Straßenbereich des Klockenbergs eingebunden. Der Burgsteig ist technisch verschlissen und entspricht nicht mehr den verkehrstechnischen Anforderungen unserer Zeit. Marode Betonplatten wechseln mit unebenen Schotter- und Pflasterflächen. Die Straße ist zwar im Rahmen der LED-Umstellung mit modernen LED-Straßenleuchten ausgestattet worden, dennoch beeinträchtigen die Fahrbahnunebenheiten und eine fehlende Straßenzonierung die Straßennutzung, nicht nur in der Dunkelheit.

Die nur teilweise vorhandene Regenkanalisation leitet anfallendes Niederschlagswasser über Privatgrundstücke in den Köhnschen Kanal ab und führt durch marode Leitungen und Schächte zu Beeinträchtigungen dieser Grundstücke. Dieser Zustand wird von den Flächeneigentümern nicht mehr geduldet, sodass auch deshalb der Bau einer neuen Regenkanalisation im Burgsteig notwendig wird.

Hier wurde mit dem Bau der Straße Klockenberg bereits die Anbindung für einen neu zu bauenden Regenkanal am Burgsteig vorgestreckt. Im Zuge der Planungen soll im ökologischen Sinne jedoch auch geprüft werden, ob Anteile des Regenwassers im Burgsteig versickern können.

Mit dem Ausbau des Burgsteiges ist ebenso beabsichtigt, das alte Straßenbeleuchtungskabel zu erneuern und die Straße mit einseitigem Gehweg und Fahrbahn in grundhafter Pflasterbauweise auszustatten.

Für die Verbesserung des technischen Straßenzustandes und eine damit gefahrlose Straßennutzung, zur Entlastung privater Grundstücke vom bestehenden Regenkanal und für die technische und optische Abrundung des Wohngebietes Klockenberg ist der Straßenausbau des Burgsteiges dringend notwendig.

 

Der Ausbau ist für das Haushaltsjahr 2026 geplant. Ein erster Planungsentwurf soll mit den Anwohnern des Burgsteiges bereits im Frühjahr 2026 besprochen werden. Dazu ist die Planungsleistung „Verkehrsanlagen“ auszuschreiben.

Die Kostenschätzung für die Planungsleistung (Verkehrsanlagen und Bauüberwachung) liegt bei 63.000 Euro netto (= ca. 75.000 Euro brutto).

 

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Verhandlungsvergabe nach § 12 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zulässig, da der Wert der zu vergebenden Leistung 100.000 Euro nicht übersteigt.

Nach § 12 Absatz 2 UVgO fordert der Auftraggeber bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Planungsauftrag soll im Anschluss durch den Bürgermeister erteilt werden.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI der Stadtvertretung.

 

Vor Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme wird der Planungsstand den Stadtvertretern vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird mit neuer Beschlussvorlage über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen zu entscheiden sein.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Straße Burgsteig zu.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für den Ausbau der Straße Burgsteig im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt stufig, zunächst bis Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 5 bis 9 und die Bauüberwachung werden nach Beschluss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die bisherige Kostenschätzung für die reine Bauleistung aus dem Sachgebiet Tiefbau liegt bei insgesamt 575.000 Euro (Stand September 2025) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend anzupassen. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 mit einem Gesamtbetrag von 650.000 Euro veranschlagt.

Für Anliegerstraßen gibt es keine Fördermittelprogramme für den notwendigen Straßenausbau. Dennoch sind viele dieser Anliegerstraßen sehr marode und in die Jahre gekommen. Mit dem Wegfall der Straßenbaubeiträge besteht für den Ausbau der Straße Burgsteig keine Möglichkeit, eine Gegenfinanzierung einzuwerben. Die Finanzierung muss folglich zu 100 % aus städtischen Mitteln bereitgestellt werden.

 

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Anlagen

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