Drucksache - DS-25/0122

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Beratungsfolge

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Begründung

 

Derzeit ist die Absicherung des Schwimmunterrichtes für die Schüler der Grundschule der Stadt Seebad Ueckermünde aufgrund der wegen dringendem Sanierungs- und Reparaturbedarfs geschlossenen Schwimmhalle in Eggesin/Karpin nicht gewährleistet.

Der Bürgermeister hatte, auch auf Wunsch der Stadtvertretung der Stadt Eggesin und der Bürgermeisterin der Stadt Eggesin, zugesichert, sich mit dem Bürgermeister der Stadt Anklam bzw. mit den Hallenbetreibern der Schwimmhalle Anklam in Verbindung zu setzen, um hier Verhandlungen zu führen, um einen Ersatzschwimmunterricht für unsere Grundschüler in der Stadt Anklam gewährleisten können.
Leider sind diese Absprachen noch nicht erfolgt bzw. sind derzeit noch nicht von Erfolg gekrönt. Hier sollte durch den Bürgermeister schnellstmöglich eine intensive Verhandlung geführt werden.

Des Weiteren müssen die durch einen möglichen Schwimmunterricht unserer Grundschüler in der Stadt Anklam entstehenden Transferkosten sichergestellt werden.

Um diese Kosten abzudecken, wird seitens der Antragsteller vorgeschlagen, Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen auf Produkt- und Sachkonten im städtischen Haushalt zu ermitteln (z.B. Mehreinnahmen bei Fahrzeugverkäufen) und in einer Höhe von 10.000 € für die Gewährleistung des Schwimmunterrichts und den erforderlichen Transport der Grundschüler bereitzustellen. Die Ermittlung der Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen ist aufzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, unverzüglich Verhandlungen mit der Stadt Anklam bzw. den Betreibern der Schwimmhalle Anklam in Bezug auf die Bereitstellung von Hallenzeiten für den Schwimmunterricht der Grundschüler der Stadt Ueckermünde zu führen.

Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung, die erforderlichen finanziellen Mittel für den Transfer der Grundschüler in einer Höhe von bis zu 10.000 € bereitzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

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