Drucksache - DS-25/0113
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich Haff-Grundschule einschließlich Hort, Wahl der Vergabeart für die Vergabe von Planungsleistungen, Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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18.11.2025
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Soziales und Vereine
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Vorberatung
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20.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2025
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Begründung
Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern, Referat Stadtentwicklung und Städtebauförderung, teilte der Stadt Seebad Ueckermünde mit, dass ihr als Mittelzentrum maximal 3,72 Mio. Euro aus der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V (EFRE) für Maßnahmen der aktuellen Förderperiode von 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen. Das Ministerium hatte bereits zu Beginn der neuen Förderperiode darauf hingewiesen, dass deutlich weniger Mittel bereitstehen und die Mittelzentren maximal ein bis zwei Vorhaben durchführen können.
Gegenstand der Zuwendung sind Bildungsinfrastrukturvorhaben wie Schulen, Horte sowie mit der Schule zusammenhängende Sportstätten. Eine Zuwendungsvoraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln auf der Grundlage der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V ist ein positiv bewertetes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Das eingereichte Vorhaben muss der Strategie des ISEK entsprechen und einem entsprechenden Handlungsfeld zugeordnet sein.
Im Leitbild der 3. Fortschreibung des ISEK, welche die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 07.12.2023 einstimmig beschlossen hat (vgl. DS-23/0352-2), wurde unter dem Handlungsfeld D - Soziale und kulturelle Infrastruktur - u.a. die energetische Sanierung der Haff-Grundschule und des dazugehörigen Hortes als Maßnahme festgeschrieben. Gleichsam wurde die Attraktivierung des Schulumfeldes/Schulhofbereiches der Haff-Grundschule zwischen der Turnhalle und den Mehrgeschosswohnungsbauten als Maßnahme benannt.
Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln auf der Grundlage der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V, da diese Maßnahmen im ISEK der Stadt Seebad Ueckermünde bereits enthalten sind. Ein Auszug aus der ISEK-Fortschreibung mit Kennzeichnung der wesentlichen Aussagen hierzu ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Haff-Grundschule einschließlich Hortbereich wurde Anfang der 1960er Jahre als eine Gesamtschule mit Hortbetreuung erbaut. Das Gesamtgebäude wurde in Teilbereichen energetisch saniert (Außendämmung, LED-Beleuchtung), es besteht jedoch weiterer dringender Handlungsbedarf, da bisher noch nicht alle Möglichkeiten, unter anderem die Energie- und Wärmeoptimierung, raumakustische Gestaltung usw. ausgeschöpft wurden. Des Weiteren besteht ein gravierender Sanierungsstau innerhalb und außerhalb der Gebäude. Um den Gebäudekomplex langfristig von Kindern nutzen zu können, sind Sanierungsarbeiten durchzuführen, deren Umfang sich aus dem Projektdatenblatt (Anlage 2) ergibt. Die Projektkosten wurden vom Sachgebiet Gebäudeverwaltung vorläufig auf 2.391.400,00 Euro geschätzt (Anlage 3). Auf dieser Grundlage beträgt die Höhe der Zuwendung bis zu 1.434.840,00 Euro (maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Die bauliche Umsetzung muss gemäß Richtlinie bis Dezember 2028 abgeschlossen sein. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss nach hiesiger Einschätzung ein Förderantrag bis zum 30.06.2026 an das Land gestellt werden.
Um eine Zuwendung aus der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V beantragen zu können, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses der Stadtvertretung. Zudem ist für die Antragstellung eine Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung eines Planungsbüros zwingend.
Die Kosten für die erforderlichen Planungsleistungen liegen gemäß Grobkostenschätzung bei 195.900,00 Euro brutto (ca. 164.620,00 netto).
Die geschätzten Kosten liegen damit oberhalb der Wertgrenze des § 5 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V). Folglich hat die Vergabe des Auftrages im Wege der Öffentlichen Ausschreibung nach § 9 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zu erfolgen.
Der Planungsauftrag soll im Anschluss durch den Bürgermeister erteilt werden.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI der Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung stimmt der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich Haff-Grundschule einschließlich Hort wie im Projektdatenblatt (Anlage 1) beschrieben grundsätzlich und vorbehaltlich der Gewährung einer Zuwendung aus der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermittel einzuwerben, insbesondere ist eine Zuwendung aus der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V zu beantragen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich Haff-Grundschule einschließlich Hort im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt stufig, zunächst bis Leistungsphase 3.
Finanz. Auswirkung
Die vorliegende Grobkostenschätzung ist durch die durchzuführende Planung entsprechend anzupassen. Die Maßnahme ist bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Für die Beauftragung von Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 3) fallen rund 50.000 Euro brutto an. Diese Mittel können aus dem Haushaltsjahr 2025 aus dem Produktkonto 21100.096022 (Minderauszahlungen im Zuge der Investitionsmaßnahme 2110021001 - Digitalisierung Haff-Gundschule) zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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