Drucksache - DS-24/0370-1
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum Straßenausbau Haffring 11 - 13, Wahl der Vergabeart für die Vergabe von Planungsleistungen und Bauausschreibung, Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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18.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2025
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Begründung
In der Sitzung am 14.03.2024 fasste die Stadtvertretung zur Drucksache DS-24/0370 „Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren „Straßenbau Haffring 10 - 13“ Planungsleistungen und Bauausschreibung; Ermächtigung der BIG Städtebau zur Zuschlagserteilung“ mehrheitlich folgenden Beschluss:
- Der Planungsleistungsvergabe für die Baumaßnahme „Ausbau Haffring 10 - 13“ wird zugestimmt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 über die BIG-Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger abzuschließen.
- Der Öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Ausbau Haffring 10 - 13“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag über die BIG-Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger auf Grundlage der VOB zu erteilen.
Zwischenzeitlich wurde die Förderung der Sanierung des Straßenabschnittes einschließlich Förderung der privaten Flächen im Wohnumfeld über die Städtebauförderung durch das zuständige Ministerium abgelehnt, da der Förderzeitraum des Sanierungsgebietes Ueckermünde-Ost bereits Mitte 2026 ausläuft. Damit kommt auch die Drucksache DS-24/0369 „Förderung einer Maßnahme auf privaten Flächen in der Gartenstadt Ueckermünde-Ost, Bereich Haffring 10 - 13“ nicht mehr zum Tragen.
Da der Straßenbereich Haffring 11 - 13 als wichtige innerörtliche Verkehrsachse dient und als letzter unsanierter Abschnitt der Achse Strand - Schäferweg - Haffring - Belliner Straße verkehrstechnisch marode und verschlissen ist, bleibt der Straßenausbau wichtiges Ziel der Entwicklung des Wohngebietes Ueckermünde Ost. Über den auszubauenden Abschnitt wird zudem das Haffcenter als wichtiger Treffpunkt und Einkaufsknoten des Wohngebietes erschlossen. In nunmehr eigenständiger Maßnahme plant die Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde straßenbegleitend Parkplätze zu bauen und das anliegende Wohnumfeld zu erneuern, auch um die schwierige Parkraumsituation zu verbessern. Für diese wichtige Maßnahme in Ueckermünde Ost ist der Straßenbau des Straßenabschnittes Haffring 11 - 13 somit auch Vorleistung.
Nach Absage der Förderung der Gesamtmaßnahme (einschließlich der privaten Flächen) über die Nutzung von Städtebaufördermitteln wurde durch die Verwaltung im Oktober 2025 ein Förderantrag für den Straßenausbau über Mittel der Kommunalen Straßenbaurichtline an das Straßenbauamt Neustrelitz gestellt. Für den Straßenausbau stehen Fördermittel in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2027 in Aussicht.
Der Straßenausbau ist somit für das Haushaltsjahr 2027 geplant. Ein erster Planungsentwurf liegt vor und muss jedoch noch an die Maßgaben der getrennten Bauausführung planerisch angepasst werden. Dazu ist die Planungsleistung „Verkehrsanlagen“ (Leistungsphasen 4 bis 9) auszuschreiben. Die Leistungsphasen 1 bis 3 wurden gemäß Drucksache DS-24/0370 bereits über die BIG Städtebau GmbH im Rahmen der Städtebauförderung beauftragt und abgerechnet. Für die verbleibende Planungsleistung ist eine Anpassung des Beschlusses zu den Ziffern 3 und 4 zur DS-24/0370 erforderlich, da die Stadt nunmehr als Auftraggeber und Bauherr fungiert.
Die Kostenschätzung für die verbleibende Planungsleistung (Verkehrsanlagen Leistungsphasen 4 bis 9 und Bauüberwachung) liegt bei 53.000 Euro netto (= ca. 63.000 Euro brutto).
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Verhandlungsvergabe nach § 12 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zulässig, da der Wert der zu vergebenden Leistung 100.000 Euro nicht übersteigt.
Nach § 12 Absatz 2 UVgO fordert der Auftraggeber bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Planungsauftrag soll im Anschluss durch den Bürgermeister erteilt werden.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI der Stadtvertretung.
Vor Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme wird der Planungsstand den Stadtvertretern vorgestellt.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau des Straßenabschnittes Haffring 11 - 13 zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermittel einzuwerben, insbesondere ist eine Zuwendung nach der Kommunalen Straßenbaurichtline zu beantragen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Bewilligung von Fördermitteln die Planungsleistung (Verkehrsanlagen Leistungsphasen 4 bis 9 und Bauüberwachung) für den Ausbau der Straße Haffring 11 - 13 im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 für die Leistungsphasen 4 bis 9 und Bauüberwachung abzuschließen.
- Die Beschlussfassung zu den Ziffern 3 und 4 zur DS-24/0370 gilt vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln fort mit der Maßgabe, dass der Zuschlag nach dem durchgeführten Verfahren auf Grundlage der VOB durch den Bürgermeister zu erteilen ist.
Finanz. Auswirkung
Die bisherige Kostenschätzung für die reine Bauleistung aus dem Sachgebiet Tiefbau liegt bei bei ca. 683.000 Euro (Stand Oktober 2025) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend anzupassen und die finanziellen Mittel in den Haushalt 2027 einzustellen. Für die Maßnahme sind im Haushalt 2026 keine Mittel veranschlagt.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach gegenwärtigen Kostenschätzungen auf 785.392,93 Euro. Fördermittel in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben und damit in Höhe von ca. 440.000 Euro wurden bereits beantragt.
