Drucksache - DS-25/0112

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Beratungsfolge

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Begründung

Der etwa 500 m lange Jägersteig wird als Anlieger- und Gemeindestraße bisher über einen privaten Betonplattenweg von der Oststraße aus erschlossen. Der Jägersteig selbst besteht aus einem etwa 180 m langen Feldweg, der von der Kreisstraße K 94 kommend in einen unsanierten 320 m langen Betonplattenweg übergeht und somit die dortige Wohnbebauung erschließt.

Bisher wurde eine direkte Anbindung des Jägersteiges an die Kreisstraße K 94 durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald abgelehnt und dies mit der Verkehrssituation im Bereich Kreuzung Oststraße begründet. Ein Antrag auf Verkehrsanbindung wurde durch die Verwaltung im September 2025 wiederholt gestellt, da der bisherige als Erschließung genutzte Privatweg zukünftig nicht mehr für den Verkehr in den Jägersteig nutzbar ist. Im Oktober 2025 wurde die Anbindung des Jägersteiges unter der Auflage des technisch erforderlichen Straßenausbaus an die Kreisstraße genehmigt.

Der bestehende Feldweg ist unbefestigt und damit durch Unebenheiten fast nicht befahrbar. Für die Straßenplanungen zur grundhaft ausgebauten Asphaltstraße mit Straßenbanketten sind Planungsleistungen auszuschreiben.

Für die Verbesserung des technischen Straßenzustandes und eine damit gefahrlose Straßennutzung, die Entlastung privater Grundstücke durch Erschließungsverkehr und für die technische und optische Abrundung des Bereiches Jägersteig ist der Straßenausbau des bisher unbefestigten Abschnittes des Jägersteiges und damit die Straßenanbindung an die Kreisstraße K 94 dringend notwendig.

 

Der Ausbau ist für das Haushaltsjahr 2027 geplant. Ein erster Planungsentwurf soll im Sommer 2026 besprochen werden. Dazu ist die Planungsleistung „Verkehrsanlagen“ auszuschreiben.

Die Kostenschätzung für die Planungsleistung (Verkehrsanlagen und Bauüberwachung) liegt bei 21.500 Euro netto (= ca. 26.000 Euro brutto).

 

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Verhandlungsvergabe nach § 12 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zulässig, da der Wert der zu vergebenden Leistung 100.000 Euro nicht übersteigt.

Nach § 12 Absatz 2 UVgO fordert der Auftraggeber bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Planungsauftrag soll im Anschluss durch den Bürgermeister erteilt werden.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden liegt die geschätzte Planungssumme mit 26.000 Euro innerhalb dieser Grenzen. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI dem Hauptausschuss.

Wegen der erforderlichen Grundsatzentscheidung zum Ausbau der Straße durch die Stadtvertretung wird seitens der Verwaltung jedoch zugleich eine Entscheidung der Stadtvertretung zum Abschluss eines Planungsvertrages vorgeschlagen. Nach § 22 Absatz 2 Satz 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung kann die Stadtvertretung Angelegenheiten, die sie per Hauptsatzung übertragen hat, wie vorliegend erfolgt, per Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.

 

Vor Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme wird der Planungsstand den Stadtvertretern vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird mit neuer Beschlussvorlage über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen zu entscheiden sein.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Straße Jägersteig zu.
  2. Die Stadtvertretung zieht die Angelegenheit, welche per Hauptsatzung an den Hauptausschuss übertragen war, im vorliegenden Fall (Abschluss eines Planungsvertrages) an sich.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für den Ausbau der Straße Jägersteig im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt stufig, zunächst bis Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 5 bis 9 und die Bauüberwachung werden nach Beschluss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die bisherige Kostenschätzung für die reine Bauleistung aus dem Sachgebiet Tiefbau liegt bei insgesamt 150.000 Euro (Stand September 2025) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend anzupassen und die finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2027 einzustellen. Die Maßnahme ist im Haushalt 2026 mit einem Gesamtbetrag von 50.000 Euro für Planungsleistungen, Baugrundgutachten, Ausgleichberechnungen Naturschutz und Vermessungsarbeiten veranschlagt.

Für Anliegerstraßen gibt es keine Fördermittelprogramme für den notwendigen Straßenausbau. Dennoch sind viele dieser Anliegerstraßen sehr marode und in die Jahre gekommen. Mit dem Wegfall der Straßenbaubeiträge besteht für den Ausbau der Straße Jägersteig keine Möglichkeit, eine Gegenfinanzierung einzuwerben. Die Finanzierung muss folglich zu 100 % aus städtischen Mitteln bereitgestellt werden.

 

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Anlagen

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