Drucksache - DS-26/0132
Grunddaten
- Betreff:
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Aufnahme von Kommunaldarlehen aus der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.03.2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Die Haushaltssatzung 2025 enthält unter § 2 vorgesehene Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in einer Gesamthöhe von 1.263.000 EUR. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.263.000 EUR wurde mit Bescheid des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Kommunalberatung/-aufsicht vom 03.06.2025 genehmigt.
Laut § 52 der Kommunalverfassung M-V gilt die Kreditermächtigung nach § 45 Absatz 3 Satz Nummer 1 Buchstabe d bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Das Verfahren zur Ausschreibung und Zuschlagserteilung von Krediten lässt eine Beteiligung des Hauptausschusses praktisch nicht zu. Insbesondere aufgrund des nicht hinreichend frühzeitig bestimmbaren Zeitpunktes der Kreditaufnahmen und der kurzen Angebotsbindung der Kreditinstitute (i.d.R. bis zum Morgen des auf das Angebot folgenden Tages) ist eine Beschlussfassung im Hauptausschuss unter Beachtung der Ladungsfristen nicht möglich. Durch die Ermächtigung des Bürgermeisters für die Aufnahme von Krediten ist der Prozess realisierbar.
Umfang und Zeitpunkt einer Kreditaufnahme werden jeweils durch den konkreten Bedarf aufgrund des Haushaltsvollzuges, der Liquidität der Stadtkasse sowie der Kapitalmarktsituation bestimmt.
Die Kommunaldarlehen werden zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2025 enthaltenen Investitionen z.B. Inklusion an Schulen, Sanierung Turnhalle, Sanierung Südflügel Schloss sowie für Straßenbaumaßnahmen eingesetzt.
Die laufenden Maßnahmen werden zunächst aus dem Kassenkreditvolumen vorfinanziert, nach Eingang der Fördermittel ist die Differenz über ein Kommunaldarlehen zu finanzieren.
Aufgrund der künftigen Belastungen aus Zins- und Tilgungszahlungen wird mit den erteilten Kreditermächtigungen zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung verantwortungsbewusst umgegangen. Die Kreditaufnahmen werden daher in Abhängigkeit von der beobachteten Zinsentwicklung in der Regel zum spätmöglichsten Zeitpunkt realisiert.
Durch die Verwaltung werden von mehreren Kreditinstituten Angebote jeweils als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 5 und 20 Jahren eingeholt, wobei hinsichtlich Zinsbindung und Laufzeit die wirtschaftlichste Variante mit Blick auf die Zinsentwicklung und Fristen des Anlagevermögens ausgewählt wird.
Nach Vergleich der einzelnen Konditionen erfolgt der Zuschlag an das Kreditinstitut mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss ermächtigt den Bürgermeister im Rahmen des in der Haushaltssatzung der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Gesamtbetrages zur Aufnahme von Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Höhe von 1.263.000 EUR.
Die Kommunaldarlehen sind als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 5 und 20 auszuschreiben, wobei hinsichtlich Zinsbindung und Laufzeit die wirtschaftlichste Konstellation mit Blick auf die Zinsentwicklung und Fristen des Anlagevermögens zu beachten ist.
Die Auswahl des Kreditgebers erfolgt entsprechend des wirtschaftlichsten Angebotes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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417,5 kB
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