Drucksache - DS-26/0142
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Strandpromenade im Abschnitt Strandbad bis Industriehafen Berndshof, Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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05.05.2026
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.06.2026
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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09.06.2026
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Begründung
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 mehrheitlich dem Ausbau der Strandpromenade unter Beachtung des Flächenentwicklungskonzeptes „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“ in drei wesentlichen Bauabschnitten zugestimmt (vgl. DS-25/0114).
Grundlage für diesen Grundsatzbeschluss waren nach damaliger Kostenschätzung für den ersten Bauabschnitt vom Strandbad Ueckermünde bis zum Fischereihafen als teilweise ausgebaute Promenade und verbesserter Promenadenweg Gesamtkosten in Höhe 760.000 Euro. Für den zweiten Abschnitt vom Fischereihafen bis Ecke Kanalweg als aufgeständerter Weg im Hangbereich und am Schilfgürtel und den dritten Abschnitt als befestigter Weg (z.B. Asphalt) bis letztlich zum Industriehafen Berndshof waren Gesamtkosten von 1.760.000 Euro veranschlagt, insgesamt auf gesamter Ausbaulänge somit 2.520.000 Euro.
Aufgrund derzeit stark steigender Material-, Energie- (Diesel) und Lohnkosten, insbesondere infolge von Iran- und Ukrainekrieg, und guter Auftragslage der Firmen ist diese Schätzung nicht mehr realistisch. Der Fachkräftemangel und eine damit verbundene gute Firmenauslastung führen ebenfalls zu enormer Baupreissteigerung. Durch höhere Schätzungen sichern sich die Planungsbüros aus vorgenannten Gründen weitgehend ab und bilden möglichst alle Eventualitäten ab. In Kombination mit zu erwartenden Auflagen durch Behörden, welche weitere Kosten verursachen, ist die Durchführung des gesamten Vorhabens nach Einschätzung der Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt nicht zu vertreten.
Für den ersten Abschnitt liegt die Kostenschätzung derzeit bei rund 1.300.000 Euro, für den zweiten Abschnitt bei ungefähr 2.600.000 Euro und für den dritten Abschnitt bei etwa 1.550.000 Euro. Bei einer Gesamtsumme von ca. 5.450.000 Euro (ohne Naturschutzauflagen) ist das Gesamtvorhaben selbst bei einer (nicht zu erwartenden) 90%igen Förderung finanziell auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage schwer darstellbar. Daher sollte über den Fortgang der Maßnahme neu entschieden werden. Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der vorgenannten Ausführungen nicht die Planungsleistung für den vollständigen Ausbau aller drei Abschnitte auszuschreiben und zu vergeben.
Im Sinne der weiteren touristischen Entwicklung des Strandbereiches auch im Zusammenhang mit dem beschlossenen Flächenentwicklungskonzept mit Schwerpunkt touristische Entwicklung „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“ wird weiter vorgeschlagen, vorerst nur den ersten Abschnitt vom Strandbad Ueckermünde bis zum Fischereihafen als teilweise ausgebaute Promenade und verbesserter Promenadenweg weiter zu beplanen und hierfür Fördermittel einzuwerben. Die weiteren Abschnitte könnten je nach Baupreisentwicklung und Haushaltslage der Stadt Seebad Ueckermünde mittelfristig weiter beplant bzw. realisiert werden.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Der Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung vom 04.12.2025 gemäß DS-25/0114 bleibt vollumfänglich bestehen.
Variante 2:
Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Strandpromenade unter Beachtung des Flächenentwicklungskonzeptes „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“ im ersten Bauabschnitt (Strandbad Ueckermünde bis Fischereihafen als teilweise ausgebaute Promenade und verbesserter Promenadenweg) zu. Die Punkte 2 bis 4 des Beschlusses der Stadtvertretung vom 04.12.2025 gemäß DS-25/0114 gelten für diesen Abschnitt fort. Die Abschnitte 2 und 3 werden vorerst nicht weiter beplant. Hierfür ist eine neue Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erforderlich.
Variante 3:
Der Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung vom 04.12.2025 gemäß DS-25/0114 wird vollumfänglich aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
Variante 1:
Die neue Kostenschätzung für die Gesamtleistung liegt bei etwa 5.450.000 Euro (Stand April 2026) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend weiter anzupassen. Die fehlenden finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2027 und Folgejahre einzustellen. Für den ersten Abschnitt sind im Haushalt 2026 bereits 760.000,00 veranschlagt.
Fördermittel bis zu einer Höhe von 60 % der förderfähigen Ausgaben und damit in Höhe von ca. 3.270.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRWI) sollen mit Fertigstellung der geforderten Planungsleistungen (bis Leistungsphase 3) beantragt werden. Der städtische Eigenanteil beliefe sich für die drei Abschnitte auf 2.180.000 Euro.
Variante 2:
Die neue Kostenschätzung für den ersten Abschnitt liegt bei ca. 1.300.000 Euro (Stand April 2026) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend weiter anzupassen. Die fehlenden finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2027 und Folgejahre einzustellen. Für den ersten Abschnitt sind im Haushalt 2026 bereits 760.000,00 veranschlagt.
Fördermittel bis zu einer Höhe von 60 % der förderfähigen Ausgaben und damit in Höhe von ca. 780.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRWI) sollen mit Fertigstellung der geforderten Planungsleistungen (bis Leistungsphase 3) beantragt werden. Der städtische Eigenanteil beliefe sich für den ersten Abschnitt auf 520.000 Euro.
Eine höhere Förderquote ist Stand heute nicht absehbar.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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24,6 kB
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