Drucksache - DS-26/0148

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Beratungsfolge

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Begründung

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst, welcher dem Kurklinikbetreiber Rehasan signalisiert, dass die Errichtung einer Kureinrichtung in Ueckermünde positiv gesehen wird und dieses Anliegen unterstützt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, mögliche Grundstücke in einer Größe von mindestens 20.000 m² in Haffbad-/Strandnähe zur Planung und Errichtung einer Rehasan-Kurklinik zu prüfen und in die politische Diskussion einzubringen (vgl. DS-26/0136).

In der Sitzung am 19.03.2026 trugen die Verantwortlichen der Rehasan Kliniken Holding GmbH, Herr Axel Mau und Herr Frank Preuss, bereits vor, welche Flächen aus ihrer Sicht grundsätzlich für eine Bebauung mit einer Klinik in Frage kommen, siehe Standortkonzept „Familiengesundheitseinrichtung Eltern-Kind-Klinik Ueckermünde“ (Anlage 1).

Im weiteren Abstimmungsprozess zwischen Verwaltung und dem Kurklinikbetreiber wurden die dargestellten vier möglichen Standorte (Flächen A bis D) näher erörtert, insbesondere hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, nach ihrem planungsrechtlichen Status und der damit einhergehenden möglichen Bebaubarkeit. Zur Schaffung von Baurecht ist grundsätzlich für alle in Rede stehenden Flächen ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Interessent hat schließlich aus seiner Sicht die Vor- und Nachteile bewertet. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass der Standort C die Vorzugsvariante darstellt. Eine entsprechende Standortanalyse mit der Bewertung von Rehasan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Rehasan äußerte den Wunsch, dass die Stadtvertreter in ihrer Sitzung am 25.06.2026 eine verbindliche Entscheidung für ein Grundstück herbeiführen und im unmittelbaren Nachgang ein aufschiebend bedingter Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dem Kurklinikbetreiber Rehasan die Fläche __ für die Entwicklung eines Standortes für die Rehasan Kliniken zur Verfügung zu stellen.
  2. Für diese Fläche ist der Abschluss eines aufschiebend bedingten Kaufvertrages vorzubereiten, welcher der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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