Drucksache - DS-19/0001

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i.V.m. § 9 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde können in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern Gleichstellungsbeauftragte für die Wahlperiode der Stadtvertretung bestellt werden.

Frau Christel Lieckfeldt wurde erstmals 1994 zur Gleichstellungsbeauftragten in der Stadt Seebad Ueckermünde bestellt. Seit 25 Jahren ist es somit ihre Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse auf diesem Gebiet.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, Frau Christel Lieckfeldt erneut als Gleichstellungsbeauftragte bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode zu bestellen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Frau Christel Lieckfeldt wird für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Stadtvertretung Ueckermünde zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.

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