Drucksache - DS-19/0011
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-41 "Wohnen am Rosenmühler Weg" und die örtlichen Bauvorschriften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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10.09.2019
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2019
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Begründung
Begründung:
Die Stadtvertretung hatte in ihrer Sitzung am 28.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Schaffung von Baurecht für ein allgemeines Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Sportplatzes am Rosenmühler Weg beschlossen.
Nach dem Beschluss über den Entwurf des B-41 am 06.12.2018 fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 28.01.2019 bis 04.03.2019 statt. Es gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die von der Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.01.2019 beteiligt. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurden die im Bebauungsplan festgesetzten Kompensationsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen geändert. Der überarbeitete Entwurf mit Stand April 2019 wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und den betroffenen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt wurden, wurde der Auslegungszeitraum auf 14 Tage verkürzt. Bis zum Ende der Auslegungsfrist gingen keine Anregungen von Bürgern ein. Die Stellungnahmen der beteiligen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu prüfen. Der Bebauungsplan Nr. B-41 ist durch die Stadtvertretung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“ und der örtlichen Bauvorschriften (Stand Dezember 2018) fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Rahmen der Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 1 zur Drucksache.
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“ und der örtlichen Bauvorschriften (Stand April 2019) und der erneuten Behördenbeteiligung fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt / teilweise berücksichtigt werden Anregungen sowie Hinweise und Bedenken gemäß den Ausführungen in der Anlage 2 der Drucksache.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise sowie Anregungen und Bedenken erhoben haben, von diesen Ergebnissen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie des § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) beschließt die Stadtvertretung Ueckermünde den Bebauungsplan Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“ und die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet in Ueckermünde am Rosenmühler Weg, gelegen auf den Flurstücken 328/3 (teilweise) und 328/4 (teilweise) der Flur 5, Gemarkung Ueckermünde umgrenzt
im Norden:durch den Rosenmühler Weg
(Flurstücke 334/1, 336/1, 339, 340, 343/1, 343/2, 344 und 347),
im Osten:durch Gewerbebetriebe (Rosenmühler Weg 6c)
(Flurstück 328/7)
im Süden:durch das Wohn- und Gewerbegrundstück (Liepgartener Straße 45a)
und eine unbebaute Fläche
(Flurstück 322 und 323) und
im Westen:durch ein Wohngrundstück (Rosenmühler Weg 2)
(Flurstücke 327/1 und 328/4)
(Die Flurstücke befinden sich in der Flur 5, Gemarkung Ueckermünde.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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477,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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632,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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507,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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