Drucksache - DS-19/0012
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung mobiler Endgeräte für die Digitalisierung der Ausschuss- und Stadtvertretersitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Fraktion CDU/FDP/FW
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2019
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Begründung
Begründung:
Den Stadtvertretern/-innen und Ausschussmitgliedern werden derzeit die Unterlagen für die Sitzungen in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist bereits jetzt das Sitzungsprogramm nutzbar.
In den Ausschüssen wurde die Einführung mobiler Endgeräte bereits zum Ende der vergangenen Legislaturperiode andiskutiert.
Durch die Einführung mobiler Endgeräte kann die Arbeit der Verwaltung sowie der Stadtvertreter/-innen und Ausschussmitglieder erleichtert werden. Alle Sitzungsunterlagen können unmittelbar, strukturiert und vollständig versandt und abgerufen werden. Dies kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen.
Des Weiteren entfällt damit das persönliche Archiv des Stadtvertreter/-innen in Papierform und es können nachhaltig Ressourcen bei Druck, Aufbereitung und Verteilung der Unterlagen eingespart werden.
Die Teilnahme am digitalen Arbeitssystem sollte durch alle Stadtvertreter/- innen erfolgen, bleibt jedoch freiwillig. Stadtvertreter/- innen, die dies nicht wünschen, erhalten weiterhin ihre Sitzungsunterlagen in Papierform.
Den Fraktionsvorsitzenden ist jeweils eine Ausfertigung der Sitzungsunterlagen in gedruckter Form zu überlassen.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Belange sollte die Nutzung durch private Endgeräte (z. B. Tablets) erfolgen. Für die Beschaffung wird den Gemeindevertretern ein Zuschuss in Höhe von 150,00 € zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt die Einführung mobiler Endgeräte für die Digitalisierung der Ausschuss- und Stadtvertretersitzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen für die Umsetzung vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob die erforderlichen Finanzmittel noch im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung stehen. Anderenfalls wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 vorzumerken.
