Drucksache - DS-19/0013

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Stadtvertretung Ueckermünde positionierte sich in der vergangenen Legislaturperiode zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Amt Am Stettiner Haff und der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde zu einer möglichen Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene.

Über eine im Entwurf vorliegende Kooperationsvereinbarung sollten Möglichkeiten erarbeitet werden, um Spareffekte in den Verwaltungen aufzuzeigen und angebotene Dienstleistungen in den Verwaltungen im Hinblick auf Ressourcenoptimierung- und Bündelung von Aufgaben zu effektiveren, gerade auch im Hinblick auf das altersbedingte Ausscheiden vieler Mitarbeiter/-innen in beiden Verwaltungen.

Leider sind die Abstimmungen seit geraumer Zeit ins Stocken geraten und später dann zum Erliegen gekommen. Abstimmungen zwischen beiden Verwaltungen fanden seit ca. 2 Jahren nicht mehr statt.

 

Es ist jedoch im Interesse beider Verwaltungen, diese Verhandlungen und Abstimmungen zu reaktivieren.

Auf der Arbeitsebene hat man sich bereits dazu verständigt, diese Gespräche und Abstimmungen wieder aufleben zu lassen.

Durch den Bürgermeister der Stadt Ueckermünde sollte daher auch offiziell schnellstmöglich Kontakt mit dem Amtsvorsteher des Amtes Am Stettiner Haff sowie dem Bürgermeister der Stadt Eggesin als geschäftsführender Gemeinde hergestellt werden, um die ruhenden Abstimmungen aufzunehmen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe durch den Bürgermeister der Stadt Ueckermünde, seine beiden Stellvertreter auch durch zwei Stadtvertreter, die aus den Fraktionen bestimmt werden, besetzt wird.

Die Stadtvertreter werden durch Wahl aus den Fraktionen bestimmt. Es sind jeweils zwei Stellvertreter zu bestimmen.    

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt, die Verwaltung der Stadt Ueckermünde, vertreten durch den Bürgermeister, zu beauftragen, umgehend Kontakt mit dem Amtsvorsteher des Amtes Am Stettiner Haff sowie dem Bürgermeister der Stadt Eggesin als geschäftsführender Gemeinde aufzunehmen, um die zum Erliegen gekommenen Abstimmungsgespräche wieder aufzunehmen und zu intensivieren.   

 

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