Drucksache - DS-19/0019
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-45 "Wohnen in Berndshof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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10.09.2019
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2019
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Begründung
Begründung:
Die Stadt Ueckermünde beabsichtigt, unbebaute Teilflächen für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes Berndshof, unter Einbeziehung einer Nachbarfläche, als allgemeines Wohngebiet zu überplanen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung attraktiver Wohngrundstücke geschaffen werden und somit der Nachfrage nach individuellen Wohnformen in Ueckermünde gerecht werden. Das ca. 0,70 ha große Gebiet schließt unmittelbar an die vorhandene Bebauung an. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt.
Da die Grundfläche (bebaubare Fläche) des Plangebietes weniger als 10.000 m² aufweist, hier eine Wohnnutzung geplant ist und sich die Fläche an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, kann das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB beschleunigt ohne Umweltbericht durchgeführt werden. Weiterhin wird durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Landesrecht unterliegen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter sowie, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetriebe) zu beachten sind.
Baurecht kann nur über einen Bebauungsplan geschaffen werden. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über einen öffentlichen Weg.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für das Gebiet in Berndshof, gelegen auf den Flurstücken 37/37 und 37/48 tlw., der Flur 3, Gemarkung Bellin, umgrenzt im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung Berndshof 31, 32, 33 sowie Grün- und Verkehrsfläche (Flurstücke 37/44, 37/45, 37/46, 37/48), im Osten durch einen öffentlichen Weg sowie Wald- und Grünfläche (Flurstück 37/48), im Süden durch ein unbebautes Grundstück sowie Grünfläche (Flurstücke 37/38, 37/48) und im Westen durch die vorhandenen Wohnbebauung Berndshof 35, 36, 37, 38 (Flurstücke 37/39, 37/40, 37/41, 37/42) (Die Flurstücke befinden sich in der Flur 3, Gemarkung Bellin.) soll ein Bebauungsplan gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Die Größe der Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000 m² betragen.
Durch den Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf einer Fläche, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, begründet werden.
Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Natura 2000-Gebiete bestehen nicht. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gern. § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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548,3 kB
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