Drucksache - DS-19/0021

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Das Innenministerium M-V hat mit Schreiben vom 11.06.2019 die Anpassung von Gesellschaftsverträgen infolge der Novellierung der Kommunalverfassung angemahnt.

 

Auch der Gesellschaftsvertrag der Stadt Ueckernde als alleinige Gesellschafterin der UWG wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald dahingehend überprüft, ob die einzelnen Passagen mit der aktuellen Kommunalverfassung vereinbar sind.

Dabei wurde festgestellt, dass es Regelungsbedarf gibt, der mit der 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der UWG (Anlage) vorgenommen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages für die UWG.

 

Der Bürgermeister wird durch die Stadtvertretung beauftragt, unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und entsprechend die Änderungen des Gesellschaftsvertrages im Sinne der Stadtvertretung abzustimmen.

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Anlagen

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