Drucksache - DS-19/0022

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlich Zuwendungen entscheidet mit Wirkung vom 11.08.2014 laut § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung für Beträge von 101 Euro bis 1.000 Euro der Hauptausschuss.r Beträge ab 1.001 Euro die Stadtvertretung.

 

Nr.

Datum

Zuwendungs-geber           (Spender)

Sitz/

Wohnort

Betrag/ Wert in Euro

Hinweis auf Geschäfts-beziehung

Zuwendungs-zweck

 

1.

03.09.2019

Sparkassen-

Stiftung

Uecker-Randow

Frau

Susan Mirasch

Stettiner Str. 13

17309 Pasewalk

2.000,00

-

Perotti-

Wettbewerb

Geld-

spende

zugesagt

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme der aufgeführten Spenden gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V zu.

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