Drucksache - DS-19/0026
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Melanie Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.10.2019
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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12.12.2019
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Begründung
Begründung:
Nach § 45 der Kommunalverfassung M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Lt. § 46 Kommunalverfassung M-V ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. § 47 Kommunalverfassung M-V schreibt vor, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss.
Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 20.305.300 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 15.812.200 Euro festgesetzt. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 4.640.400 Euro.
Der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen beträgt 13.665.900 Euro und der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschließlich der Auszahlung für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 13.499.100 Euro. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt 166.800 Euro.
Dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 10.822.600 Euro stehen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 5.587.000 Euro gegenüber. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 5.235.600 Euro.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.728.100 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.349.900 Euro festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 73,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf300 v. H.
Grundsteuer B für die Grundstücke auf380 v. H.
Gewerbesteuer auf400 v. H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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