Drucksache - DS-19/0037

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlich Zuwendungen entscheidet mit Wirkung vom 11.08.2014 laut § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung für Beträge von über 1.000 die Stadtvertretung.

Nr.

Datum

Zuwendungs-geber           (Spender)

Sitz/

Wohnort

Betrag/ Wert in Euro

Hinweis auf Geschäfts-beziehung

Zuwendungs-zweck

 

1.

04.04.2019

16.10.2019

STEFFEN MEDIA GmbH

Sven Steffen

hlenstraße 72

17098 Friedland

1.531,40

-

Perotti-

Gesangs-

wettbewerb 2019

Sach-

spende geliefert

2.

03.-11.10.

2019

HOTEL AM MARKT Herr Michael Brückner

Markt 3/4

17373 Ueckermünde

2.765,90

-

Perotti-

Gesangs-

wettbewerb 2019

Sach-

spende geliefert

 

Die Steffen Media GmbH hat 500 Plakate A2, 50 Plakate A3, ein Banner für die Straße und 1.500 Ausschreibungsbroschüren für den VI. Internationalen Giulio- Perotti- Gesangswett- bewerb 2019 gespendet.

 

Das Hotel am Markt hat anteilig die Übernachtungskosten für die Jury, die Pianisten, das Orchester und den Dirigent der Hochschule der Künste Stettin mit oben genannten Betrag gespendet.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme der aufgeführten Spenden gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V zu.

 

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