Drucksache - DS-19/0039

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Der am 25.03.2004 von der Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde beschlossene Flächennutzungsplan ist am 30.05.2006 wirksam geworden.

Seit dem wurden 3 Änderungsverfahren für jeweils mehrere Änderungsflächen durchgeführt sowie Berichtigungen und nachrichtliche Übernahmen anderer Planungsträger vorgenommen.

Die 1. Änderung wurde wirksam ab 11.06.2013.

Die 2. Änderung wurde wirksam ab 07.04.2017.

Die 3. Änderung wurde wirksam ab 12.07.2019.

 

Mit der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes nach § 6 Abs. 6 BauGB erfolgt eine Zusammenführung des Flächennutzungsplanes mit allen bisherigen Änderungen und Berichtigungen sowie den nachrichtlichen Übernahmen anderer Planungsträger in einer Planzeichnung (geänderte Fassung).

Es handelt sich hierbei um eine klarstellende Regelung. Planungsrechtlich gelten im Bereich des Flächennutzungsplanes als maßgebliche Planungsunterlagen weiterhin der ursprüngliche Flächennutzungsplan mit den beschlossenen, genehmigten und bekannt gemachten Änderungen. Diese Unterlagen müssen auch weiterhin gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.

Die Anpassung des ursprünglichen Erläuterungsberichtes und der Begründungen zu den Änderungen sind für die Neubekanntmachung nicht erforderlich. Ebenso besteht keine Notwendigkeit für eine zusammenfassende Erklärung.

r die Neubekanntmachung ist kein besonderes Verfahren durchzuführen und es bedarf keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Durch die Stadtvertretung ist die Neufassung nicht zu beschließen, jedoch ist für die Neubekanntmachung selbst der Beschluss der Stadtvertretung erforderlich.

Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses ist es beabsichtigt, die geänderte Fassung des Flächennutzungsplanes digital in das Internet einzustellen und somit auch der Öffentlichkeit einfacher zugänglich zu machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Seebad Ueckermünde in der Fassung, die er durch die bisher durchgeführten Änderungen und Berichtigungen sowie die nachrichtlichen Übernahmen anderer Planungsträger erfahren hat (geänderte Fassung), gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seebad Ueckermünde (geänderte Fassung) gemäß § 6 Abs. 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch die Stelle anzugeben, bei der der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderungen und Berichtigungen sowie die nachrichtlichen Übernahmen anderer Planungsträger erfahren hat (geänderte Fassung), auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Anlagen

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