Drucksache - DS-19/0043
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht statt Gesamtabschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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12.12.2019
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Begründung
Begründung:
Ueckermünde für die Erstellung eines Gemäß § 61 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat eine größere kreisangehörige oder kreisfreie Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss auszustellen. Andere Gemeinden können einen Gesamtabschluss aufstellen.
Mit Ausnahme der 2 kreisfreien und 4 großen kreisangehörigen Städten besteht ein Wahlrecht, ob ein Gesamtabschluss oder ein Beteiligungsbericht erstellt wird.
Die Stadt Seebad Ueckermünde gehört weder zu den kreisfreien noch zu den größeren kreisangehörigen Städten, so dass für die Stadt Seebad Ueckermünde das Wahlrecht besteht.
Gemäß § 176 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern müssen die Gemeinden sich bis zum 31. Dezember 2019 verbindlich für die Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheiden. Die Gemeinden, die keinen Gesamtabschluss aufstellen, müssen einen Beteiligungsbericht nach § 73 Absatz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erstmals für das Haushaltsjahr 2019 erstellen.
An folgenden Unternehmen, Beteiligungen und Zweckverbänden ist die Stadt Seebad Ueckermünde beteiligt:
1.1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen der Stadt Seebad Ueckermünde
a) zu 100 % an der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH, Gerichtsstraße 9, Ueckermünde und Tochtergesellschaft, Wärmeversorgung & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Stammkapital: 1.022.583,76 Euro
1.1.2 Wirtschaftliche Beteiligungen der Stadt Seebad Ueckermünde
Die Stadt Seebad Ueckermünde ist an drei Firmen des Privatrechts beteiligt:
b) zu 5,75 % an der Christophorus – Diakoniewerk GmbH, Ravensteinstraße 23, Ueckermünde
Stammkapital: 113.000,00 Euro
c) zu 12,75 % an der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker - Region mbH, Friedenstraße 9, Pasewalk
Stammkapital: 26.000,00 Euro
d) zu 1,15 % an der Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH, Sitz Torgelow
Stammkapital: 52.000,00 Euro
1.1.3 Beteiligungen an Zweckverbänden der Stadt Seebad Ueckermünde
e) zu 43,34 % am Wasser- und Abwasser-Verband Ueckermünde, Betriebsstätte Eggesin, Gumnitz 1 A, Eggesin
Stammkapital: 18.301.539 Euro
f) Die Stadt Seebad Ueckermünde ist Mitglied im Zweckverband e-Government M-V. Die Mitgliedschaft wurde mit 1,00 Euro ausgewiesen.
Außerdem ist die Stadt Seebad Ueckermünde Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG. Der Aktienbestand beträgt unverändert 108.868 Aktien mit einem Gesamtwert von 226.571,33 Euro.
Aufgrund der geringen Beteiligungen an wirtschaftliche Unternehmen und Verbänden ist die Risikobeurteilung einerseits gut überschaubar, andererseits ist die Erstellung des Gesamtabschlusses ein immenser Arbeitsaufwand.
Die Stadt Seebad Ueckermünde ist 100%iger Gesellschafter der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH. Vor der Stadtvertretung berichtet das Unternehmen jährlich über den Jahresabschluss, so dass hier schon entsprechende Informationen übermittelt werden.
Ausgehend von dem bestehenden Wahlrecht und den aufgeführten Beweggründen entscheidet sich die Stadt Seebad Ueckermünde für die Erstellung eines Beteiligungsberichtes.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 61 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die Stadt Seebad Ueckermünde keinen Gesamtabschluss für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres auf, sondern erstellt gemäß § 176 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einen Beteiligungsbericht nach § 73 Absatz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erstmals für das Haushaltsjahr 2019.
