Drucksache - DS-19/0032
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt am Haff" der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Lara Stahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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12.12.2019
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Begründung
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde zum 31. Dezember 2018 gemäß Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfberichte incl. des Prüfungsvermerks und des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sind Bestandteile der Unterlagen zum Jahresabschluss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
- Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 beträgt1.652.205,89 Euro.
-Das Jahresergebnis 2018 beträgt 0,00 Euro.
Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO-Doppik wurde der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht.
- Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von34.542,63 Euro.
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 GemHVO-Doppik konnte in der Finanzrechnung nicht erreicht werden.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. November 2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 30. Juni 2019 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss und der Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 30. Juni 2019 durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde festgestellt.
Kliewe
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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446,2 kB
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