Drucksache - DS-20/0049
Grunddaten
- Betreff:
-
Jährlicher Zuschuss für den Speicherverein Ueckermünde i.H.v. 5.000 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Fraktion CDU/FDP/FW
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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FA Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales
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Vorberatung
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13.02.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
Der Speicherverein Ueckermünde kam in den vergangenen Jahren wiederholt in den Genuss von Zuschüssen der Stadt Ueckermünde. Auch in den letzten Monaten wurde die neuerliche finanzielle Unterstützung des Vereins für die Initiierung verschiedener Projekte, die Sicherstellung der Betreibung und Bewirtschaftung des Gebäudes durch die Stadt Ueckermünde thematisiert.
Der Verein trägt großen Anteil an kulturellen Angeboten im Seebad Ueckermünde selbst, aber auch in der Region. Die Angebote sind vielfältig und decken einen großen Bedarf dieser Veranstaltungen ab.
In der fortwährenden Diskussion zur Leistungsfähigkeit des Vereins wird immer wieder die Pflicht der Stadt Ueckermünde hervorgehoben, den Speicherverein langfristig zu unterstützen.
Es muss betont werden, dass der Stadt Ueckermünde durchaus die finanzielle Bedarfe des Vereins bekannt sind, gleichzeitig aber auch im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber anderen in der Stadt tätigen Vereine abwägen muss, ob und in welchem Maße finanzielle Unterstützungen zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Unterstützungen von Vereinen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen einer Stadt.
Um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Speichervereins Ueckermünde zu stärken und in den Folgejahren zu sichern, wird vorgeschlagen, den Speicherverein zukünftig (ab Haushaltsjahr 2021) mit einer Festbetragsförderung i.H.v. 5.000 € zu unterstützen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist die bereitwillige und umfasse Darstellung des Finanzhaushaltes (Bilanz) mit den einzelnen Geschäftsfeldern (z.B. Veranstaltungen, Verkauf, Vermietung einschließlich Personal) bis zum 31. Juli eines jeden Jahres.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob die Entsendung eines Stadtvertreters in den Vorstand des Vereins durch Wahl desselben (vgl. Tierparkvorstand) rechtlich möglich ist. Dies ist mit dem Vorstand des Vereins kurzfristig abzustimmen.
