Drucksache - DS-20/0052

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-30 Hotelanlage Haffhus im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Die Änderung ist erforderlich, um die Baugrenze am Hauptgebäude so zu verändern, dass die gewünschte Erweiterung des Schwimmbades zulässig wird. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 1. Änderung fand in der Zeit vom 28.10.2019 bis 03.12.2019 statt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.10.2019 beteiligt. Die Stellungnahmen sind zu prüfen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist als Satzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-30 „Hotelanlage Haffhus“ und der Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt werden Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 1 zur Drucksache.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3. Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, beschließt die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-30 „Hotelanlage Haffhus“, gelegen in 17373 Ueckermünde, Dorfstraße 35, angrenzend an das Stettiner Haff (Bundeswasserstraße Kleines Haff) und südlich an die Landesstraße L31 (Dorfstraße) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-30 „Hotelanlage Haffhus“ hat eine Größe von 0,36 ha und liegt am Haupthaus der Hotelanlage. Er umfasst das Flurstück 171/3 tlw. der Flur 1 in der Gemarkung Bellin. Der Plangeltungsbereich wird allseitig von der Hotelanlage Haffhus auf dem Flurstück 171/3 begrenzt.
  4. Die Begründung wird gebilligt.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.

 

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Anlagen

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