Drucksache - DS-20/0075

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Das Gebäude Liepgartener Straße 1 steht seit über zwei Jahren leer. Über Anzeigen, Plakate, im Internet usw. wurde versucht, das Gebäude zu veräußern. Auch der Versuch wurde unternommen, das Gebäude der UWG anzubieten, um es z.B. zu Wohnungen umzubauen. Zuletzt hatte die Stadtvertretung sich dafür ausgesprochen, das Gebäude über eine bundesweite Auktion zu veräern. Auch dieser Versuch scheiterte an mangelnden Interessenten, aber auch dadurch, dass die Auktion mit der Corona-Krise zusammenfiel. Die Nachverkaufsfrist blieb trotz einiger Interessenten erfolglos.

Da der letzte Beschluss der Stadtvertretung dahingehend war, dass das Gebäude in die Auktion gegeben werden sollte und diese beendet ist, gibt es momentan keinen weiteren Auftrag zur Verwertung durch die Stadtvertretung.

Deshalb sollte die Stadtvertretung beschließen, an der weiteren Vermarktung festzuhalten und die Verwaltung zu beauftragen, dazu die notwendigen Schritte einzuleiten. Das können wiederum Veröffentlichungen im Internet, die Beauftragung von Maklern, aber auch die Wiedereinstellung in eine bundesweite Auktion sein. Es sollte am Kaufpreis von 450.000 EUR festgehalten werden, da der Kaufpreis in dieser Höhe nie ein Argument eines Interessenten war, das Haus nicht zu erwerben.

Die Verwaltung wird regelmäßig Bericht erstatten über die weiteren Bemühungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung Ueckermünde beauftragt die Verwaltung, eine weitere Vermarktung des Gebäudes Liepgartener Straße 1 vorzunehmen. Ein Verkaufspreis von 450.000 EUR soll dabei nicht unterschritten werden.

 

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