Drucksache - DS-20/0058

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Gemäß § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) in der aktuellen Fassung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlich Zuwendungen entscheidet bei Beträgen von über 1.000 die Stadtvertretung, da der Wert laut § 5 Absatz 9 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde in der gültigen Fassung überschritten wird.

 

Nr.

Datum

Zuwendungsgeber (Spender)

Sitz/

Wohnort

Betrag/

Wert in

Euro

Hinweis auf

Geschäftsbeziehung

Zuwendungszweck

1

17.01.2020

Pawlak GmbH & Co. Garten- und Landschaftsgestaltung KG

Ueckernde

1.159,42

Auftrag Aufstellung

Buswartehalle

Schäferweg

Sachspende für die Herstellung einer Abstellfläche für Brandschutzgeräte bei der Freiwilligen Feuerwehr Ueckernde

 

Das o.a. Ueckermünder Unternehmen möchte die Freiwillige Feuerwehr Ueckermünde mit einer Sachspende unterstützen. Für die Herstellung einer Abstellfläche für Brandschutzgete soll entsprechendes Material kostenfrei geliefert werden.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme der aufgeführten Spenden gemäß § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V zu.

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