Drucksache - DS-20/0057
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bellin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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03.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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18.06.2020
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Begründung
Begründung:
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert am 5. Januar 2016 (GVOBl. M-V S. 20), war die Stadt Seebad Ueckermünde verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
In der Sitzung der Stadtvertretung am 06.12.2018 wurde die Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Seebad Ueckermünde (DS-18/0308) unter Tagesordnungspunkt 18 einstimmig beschlossen.
Die Feuerwehr in der Stadt ist so aufzustellen, dass sie in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der Gemeinde in der Regel in einer angemessenen Eintreffzeit, Stärke und Ausrüstung zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksam Hilfe leisten kann.
Die Stadt Seebad Ueckermünde hat eine Freiwillige Gemeindefeuerwehr, die ehrenamtlich arbeitet, sie besteht aus den Ortsfeuerwehren Ueckermünde und Bellin mit eigenen Gerätehäusern.
Die Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung - FwOV M-V) vom 21. April 2017 (GVOBl. M-V 2017, S. 84) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor, dass innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung mindestens neun Funktionen (Feuerwehrleute) und nach weiteren fünf Minuten mindestens weitere sechs Funktionen am Einsatzort sein müssen.
Die Ortsfeuerwehr Ueckermünde ist in der Lage den westlichen, nördlichen und südlichen Bereich der Stadt innerhalb von zehn Minuten zu erreichen. Die Ortslage Berndshof einschließlich Industriehafen und Gewerbegebiet können die Ortsfeuerwehren Ueckermünde und Bellin fast zur selben Zeit erreichen. Der Ortsteil Bellin ist für die Ueckermünder Kameraden nicht mehr in den geforderten zehn Minuten erreichbar, alle Bereiche dieses Ortsteiles sind für die Belliner Kameraden in bis zu sieben Minuten erreichbar.
Im Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung wurde u.a. der Zustand des Feuerwehrgerätehauses in Ueckermünde als sehr gut eingestuft. Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Bellin hingegen ist ein mehrfach erweiterter Altbau (vor 1950), der nur notdürftig für die Unterbringung der Feuerwehrtechnik und zur Aufgabenerledigung dienen kann. Die vorhandene Technik kann nur gerade so im derzeitigen Zustand aufgenommen werden. Ein separater Umkleideraum ist derzeit nicht vorhanden, sodass sich die Kameradinnen und Kameraden in der Fahrzeughalle umziehen müssen, nachdem ein Maschinist das Fahrzeug erst aus der Halle gefahren hat. Dieser Zustand wurde als unzulässig bereits durch die Feuerwehr-Unfallkasse angemahnt. Die Bausubstanz ist als befriedigend bis schlecht einzustufen.
Mit der in der Sitzung am 06.12.2018 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplanung wurde entschieden, keine Sanierungsmaßnahmen mehr am alten Gebäude durchzuführen (geplante Kosten zum damaligen Zeitpunkt 270.000 Euro), sondern ein neues Gerätehaus im Ortsteil Bellin mit Hilfe von Fördermitteln zu planen und zu bauen.
Der Standort befindet sich am Ortsausgang Richtung Vogelsang-Warsin gegenüber der Jugendherberge in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz.
Der Neubau ist von der mit der Planung beauftragten Planungsgesellschaft Dr. Fetting mbH mit ca. 1,2 Mio. Euro Kosten geschätzt worden, nach erfolgter Vorplanung und Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 1,8 Mio. Euro. Mit dem Bau soll noch im Jahr 2020 begonnen werden, die Fertigstellung ist im Jahr 2021 vorgesehen.
Für die ersten Vorleistungen waren im städtischen Haushalt 2019 finanzielle Mittel in Höhe von 35.000 Euro eingestellt. Für das Jahr 2020 sind 700.000 Euro und für das Jahr 2021 1,1 Mio. Euro veranschlagt.
Zur Finanzierung der Maßnahme wurde auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen eine Zuwendung von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Ein Zuwendungsbescheid steht hierfür noch aus. Die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel/Zuwendungen wird geprüft. Zur Einwerbung weiterer Mittel ist es u.a. erforderlich trotz vorliegender Brandschutzbedarfsplanung diesen Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bellin herbeizuführen.
