Drucksache - DS-20/0080
Grunddaten
- Betreff:
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Die Berichterstattung des Bürgermeisters zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele erfolgt vor dem Finanzausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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01.09.2020
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Geplant
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Hauptausschuss
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Erledigt
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Stadtvertretung
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24.09.2020
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Begründung
Begründung:
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik heißt es: „Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.“ Basierend auf dieser gesetzlichen Grundlage sollte die Berichterstattung über den Haushaltsvollzug vor dem Finanzausschuss erfolgen.
Der Finanzausschuss ist das Gremium, welches sich intensiv mit der Haushaltsplanung auseinandersetzt. Neben dem Rechnungsprüfungsausschuss ist auch der Finanzausschuss mit der Problematik des Jahresabschlusses befasst und nimmt an der Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses teil. Daher wäre der Finanzausschuss auch das Gremium, welches für die unterjährige Berichterstattung den größten Sachverstand aufweist und gezielt auf die eine oder andere Problematik einwirken kann.
Der Finanzausschuss kann der Stadtvertretung über negative Haushaltsauswirkungen und deren Gegenmaßnahmen berichten. Sollte, wie in den vergangenen Jahren, die Haushaltslage als ausgeglichen eingeschätzt werden und sich keine akuten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Seebad Ueckermünde abzeichnen, kann auf eine Berichterstattung vor der Stadtvertretung verzichtet werden.
