Drucksache - DS-20/0082
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau Regionale Schule Ehm Welk - Inklusion, Vergabe von Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Erledigt
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Stadtvertretung
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24.09.2020
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Begründung
Begründung:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblem Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.
Diese Vorschlagsliste wurde zwischen den Referaten der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Vorpommern Greifswald) sowie der oberen (v.g. Ministerium) und unteren Schulaufsicht (Schulamt Greifswald) abgestimmt mit dem Ergebnis, dass die Regionale Schule „Ehm Welk“ als „Schule mit flexiblem Bildungsgang“ eingestuft wurde.
Hierbei wurden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Lage der Schule im Hinblick auf ein funktionierendes Gesamtnetz und die Schülerbeförderung,
- Einschätzung der weiteren Bestandsfähigkeit,
- ggf. bereits Vorhandensein von Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht mit Förderschwerpunkten Hören, Sehen und/oder körperliche und motorische Entwicklung
Durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zuzüglich des notwendigen Instandsetzungsbedarfes im Rahmen der Strategie vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen“ (Haus 1 bis 4) und Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ (Haus 1 nur bis EG, Haus 2 und 3 komplett, Haus 4 entfällt) ausgebaut werden.
Die Kostenzusammenstellung ergab resultierend aus den angedachten Maßnahmen eine Gesamtsumme in Höhe von 5 Mio. Euro. Da sich der zugesagte Fördersatz auf 3,5 Mio. Euro beläuft, die Stadt somit einen Eigenanteil von 1,5 Mio Euro erbringen sollte, wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Sanierung des WC-Gebäudes in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus der Sanierungsmaßnahme herausgenommen, jedoch 0,2 Mio. Euro für die Herrichtung der WC-Anlage in Haus 4 veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der genannten Abstimmungen wird von Gesamtkosten in Höhe von etwa 3,7 Mio. Euro ausgegangen. Gemäß Ziffer 5 der Fördergrundsätze zur Kommunalinvestitionsförderung Teil 2 ist im vorliegenden Ausnahmefall (RUBIKON rot) eine Förderung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
Ein entsprechender Fördermittelantrag in Höhe von 3.728.100 Euro wurde im Oktober 2018 beim Landesförderinstitut eingereicht, ebenso ein Antrag auf Bewilligung einer Kofinanzierungshilfe in Höhe von 279.607 Euro beim Ministerium für Inneres und Europa M-V. Durch den Vergaberat wurde eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von 200.000 Euro bestätigt, der Bewilligungsbescheid wird nach Übersendung des Fördermittelbescheides des Hauptzuwendungsgebers erstellt.
Bei der Gesamtsumme von 3.728.100 Euro ergeben sich Baukosten in Höhe von 3.204.100 Euro und Baunebenkosten in Höhe von 524.000 Euro.
Nach der Hauptsatzung der Stadt Ueckermünde ist die Stadtvertretung im vorliegenden Fall für die Festlegung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung dieser Baumaßnahme zuständig, denn laut § 5 Absatz 5 a der Hauptsatzung ist diese Befugnis bis zu einer Höhe von 500.000 Euro auf den Hauptausschuss übertragen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro obliegt diese Entscheidung folglich der Stadtvertretung.
Gemäß des EU-Vergaberechtes sind unter Beachtung der Schwellenwerte von 2018 die Planungsleistungen europaweit, die Bauaufträge national auszuschreiben.
(Schwellenwerte 2018/2019 Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 221.000 Euro, Bauaufträge 5.548.000 Euro. Schwellenwerte 2020/2021 Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 214.000 Euro, Bauaufträge 5.350.000 Euro.).
Die Planungsleistungen für das Vorhaben wurden in Lose aufgeteilt und gemäß § 14 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wie folgt europaweit ausgeschrieben:
Los 01 Gebäude und Innnenräume
Los 02 Tragwerksplanung
Los 03 Technische Ausrüstung Elektro
Los 04 Technische Ausrüstung HLS
Los 05 Freianlagen
Die Vorinformation zu diesem Verfahren wurde im Oktober 2019 auf den Seiten des TED sowie bei Subreport veröffentlicht Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes wurde am 07. April 2020 veröffentlicht, die Teilnahmefrist lief bis zum 07. Mai 2020. Es gingen Bewerbungen von sieben Planungsbüros ein:
Los 01 4 Bewerber AIN Plan GmbH, Neubrandenburg
Baukonzept Neubrandenburg GmbH
PHS Planungsgesellschaft
für Haus- und Stadterneuerung, Greifswald
matrix architektur gmbh, Rostock
Los 02 2 Bewerber Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Ingenieurbüro Dr. Ehlers-Unland, Osnabrück
Los 03 1 Bewerber Ingenieurbüro Reik Schade, Pasewalk
Los 04 2 Bewerber Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Bietergemeinschaft Haustechnik Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede, Anklam & HKS Ingenieurbüro Ehlert, Rostock
Los 05 1 Bewerber Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Nach Prüfung der Teilnahmeunterlagen wurden alle vorgenannten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Eröffnung der Angebote erfolgte am 28. Mai.2020 um 10:00 Uhr. Es gingen nachfolgende Angebote ein:
Los 01 AIN Plan GmbH 231.816,00 Euro - 10 % Nachlass
Baukonzept Neubrandenburg GmbH 277.900,02 Euro
PHS Planungsgesellschaft für Haus-
und Stadterneuerung 280.529,73 Euro
Los 02 Baukonzept Neubrandenburg GmbH 46.983,43 Euro
Ingenieurbüro Dr. Ehlers-Unland 64.406,10 Euro
Los 03 Ingenieurbüro Reik Schade 111.512,06 Euro
Los 04 Baukonzept Neubrandenburg GmbH 31.412,75 Euro
Bietergemeinschaft Haustechnik 14.517,68 Euro
Los 05 Baukonzept Neubrandenburg GmbH 62.729,79 Euro
Obwohl das Angebot des Büros AIN-Plan GmbH preislich das günstigste für Los 01 war, musste es gemäß § 57 Absatz 1 Satz 5 VgV auf Grund fehlender erforderlicher Preisangaben von der Wertung ausgeschlossen werden. Nach Prüfung und Wertung sollen die Honorarverträge stufenweise nun wie folgt vergeben werden:
Los 01 Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Leistungsphasen 2 - 4 inkl. Brandschutz und SiGeKo 83.675,16 Euro
Leistungsphasen 5 - 9 194.224,86 Euro
Los 02 Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Leistungsphasen 2 - 4 26.640,08 Euro
Leistungsphasen 5 - 6 20.343,34 Euro
Los 03 Ingenieurbüro Reik Schade
Leistungsphasen 2 - 4 30.810,97 Euro
Leistungsphasen 5 - 9 80.701,08 Euro
Los 04 Bietergemeinschaft Haustechnik
Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede, Anklam &
HKS Ingenieurbüro Ehlert, Rostock
Leistungsphasen 2 - 4 3.332,97 Euro
Leistungsphasen 5 - 9 11.332,13 Euro
Los 05 Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Leistungsphasen 2 - 4 19.400,97 Euro
Leistungsphasen 5 - 9 43.328,83 Euro
Mit Schreiben des Landesförderinstitutes vom März 2020 wurde eine Verlängerung des Förderzeitraumes für Kommunalinvestitionsförderung um ein Jahr mitgeteilt, d.h. die geplanten Baumaßnahmen müssen bis Dezember 2022 abgeschlossen sein und bis Dezember 2023 abgerechnet werden. Die Planungsverträge müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Es ist u.a. eine baufachliche Prüfung für die Gesamtmaßnahme notwendig. Als Grundlage hierfür müssen entsprechende Planungsunterlagen schnellstmöglich erstellt und abgestimmt werden.
Der Abschluss der in Rede stehenden Ingenieurverträge nach HOAI nach Prüfung und Wertung der Angebote auf Grundlage der durchgeführten europaweiten Ausschreibung bedarf in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen der Zustimmung durch die Gremien der Stadt. Unter Beachtung des § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist für den Abschluss der Ingenieurverträge nach HOAI zu
Los 01, 03 und 05 die Stadtvertretung
Los 02 der Hauptausschuss
Los 04 der Bürgermeister
entscheidungszuständig. Da bereits das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen in Anspruch genommen hat, wird darum gebeten, die Entscheidungen zu den Losen 01, 03 und 05 durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18.08.2020 im Wege der Eilentscheidung zu treffen. Ein Abschluss der Ingenieurverträge zu den in Rede stehenden Losen erst nach der Stadtvertretung Ende September 2020 ist für die weitere Vorbereitung dieser komplexen Maßnahmen nachteilig. Zur letzten Stadtvertretung im Juni lag noch keine Entscheidungsreife vor.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Stadtvertretung stimmt der Einleitung von Vergabeverfahren zur Umsetzung des Vorhabens „Umbau der Regionalen Schule Ehm-Welk bezüglich Inklusion“ zu. Die Planungsleistungen sind im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb europaweit auszuschreiben und die Bauleistungen im Rahmen von nationalen Beschränkten und/oder Öffentlichen Ausschreibungen zu vergeben. Soweit das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen bereits erfolgte, wird hierfür Zustimmung erteilt.
- Mit der Entscheidung zur Vergabe der Planungsleistungen und der Einleitung der Vergabeverfahren für die Bauleistungen wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchzuführenden Vergabeverfahren jeweils den Zuschlag zu erteilen, vgl. § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde.
- Dem Abschluss von Ingenieurverträgen wird wie folgt zugestimmt:
Los 01 Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Los 02 Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Los 03 Ingenieurbüro Reik Schade
Los 04 Bietergemeinschaft Haustechnik Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede,
Anklam & HKS Ingenieurbüro Ehlert, Rostock
Los 05 Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Vorhaben „Umbau der Regionalen Schule Ehm-Welk bezüglich Inklusion“ wurden im städtischen Haushalt 2019 bereits finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro für erste Planungsleistungen eingestellt. Für Planungs- und Bauleistungen zur Umsetzung der Maßnahme wurden für das Haushaltsjahr 2020 1.900.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2021 1.728.100 Euro veranschlagt.
Eine Fördermitteleinnahme in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ist in Aussicht gestellt. Darüber hinaus liegt eine Bestätigung vor, dass im Rahmen der Kofinanzierung 200.000 Euro auf den Eigenanteil bewilligt werden. Von den Gesamtkosten in Höhe von 3.728.100 Euro verbleibt damit voraussichtlich ein Eigenanteil in Höhe von rund 173.000 Euro.
