Drucksache - DS-20/0082

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblem Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.

Diese Vorschlagsliste wurde zwischen den Referaten der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Vorpommern Greifswald) sowie der oberen (v.g. Ministerium) und unteren Schulaufsicht (Schulamt Greifswald) abgestimmt mit dem Ergebnis, dass die Regionale Schule „Ehm Welk“ als „Schule mit flexiblem Bildungsgang“ eingestuft wurde.

Hierbei wurden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

 

-          Lage der Schule im Hinblick auf ein funktionierendes Gesamtnetz und die Schülerbeförderung,

-          Einschätzung der weiteren Bestandsfähigkeit,

-          ggf. bereits Vorhandensein von Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht mit Förderschwerpunkten Hören, Sehen und/oder körperliche und motorische Entwicklung

 

Durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zuzüglich des notwendigen Instandsetzungsbedarfes im Rahmen der Strategie vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „ren und Sehen“ (Haus 1 bis 4) und Förderschwerpunkt „rperlich-motorische Entwicklung (Haus 1 nur bis EG, Haus 2 und 3 komplett, Haus 4 entfällt) ausgebaut werden.

Die Kostenzusammenstellung ergab resultierend aus den angedachten Maßnahmen eine Gesamtsumme in Höhe von 5 Mio. Euro. Da sich der zugesagte Fördersatz auf 3,5 Mio. Euro beläuft, die Stadt somit einen Eigenanteil von 1,5 Mio Euro erbringen sollte, wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Sanierung des WC-Gebäudes in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus der Sanierungsmaßnahme herausgenommen, jedoch 0,2 Mio. Euro für die Herrichtung der WC-Anlage in Haus 4 veranschlagt.

Unter Berücksichtigung der genannten Abstimmungen wird von Gesamtkosten in Höhe von etwa 3,7 Mio. Euro ausgegangen. Gemäß Ziffer 5 der Fördergrundsätze zur Kommunalinvestitionsförderung Teil 2 ist im vorliegenden Ausnahmefall (RUBIKON rot) eine Förderung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Ein entsprechender Fördermittelantrag in Höhe von 3.728.100 Euro wurde im Oktober 2018 beim Landesförderinstitut eingereicht, ebenso ein Antrag auf Bewilligung einer Kofinanzierungshilfe in Höhe von 279.607 Euro beim Ministerium für Inneres und Europa M-V. Durch den Vergaberat wurde eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von 200.000 Euro bestätigt, der Bewilligungsbescheid wird nach Übersendung des Fördermittelbescheides des Hauptzuwendungsgebers erstellt.

Bei der Gesamtsumme von 3.728.100 Euro ergeben sich Baukosten in Höhe von 3.204.100 Euro und Baunebenkosten in Höhe von 524.000 Euro.

 

Nach der Hauptsatzung der Stadt Ueckermünde ist die Stadtvertretung im vorliegenden Fall r die Festlegung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung dieser Baumaßnahme zuständig, denn laut § 5 Absatz 5 a der Hauptsatzung ist diese Befugnis bis zu einer Höhe von 500.000 Euro auf den Hauptausschuss übertragen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro obliegt diese Entscheidung folglich der Stadtvertretung.

 

Gemäß des EU-Vergaberechtes sind unter Beachtung der Schwellenwerte von 2018 die Planungsleistungen europaweit, die Bauaufträge national auszuschreiben.

(Schwellenwerte 2018/2019 Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 221.000 Euro, Bauaufträge 5.548.000 Euro. Schwellenwerte 2020/2021 Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 214.000 Euro, Bauaufträge 5.350.000 Euro.).

 

Die Planungsleistungen für das Vorhaben wurden in Lose aufgeteilt und gemäß § 14 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wie folgt europaweit ausgeschrieben:

 

Los 01 Gebäude und Innnenräume

Los 02 Tragwerksplanung

Los 03 Technische Ausrüstung Elektro

Los 04 Technische Ausrüstung HLS

Los 05 Freianlagen

 

Die Vorinformation zu diesem Verfahren wurde im Oktober 2019 auf den Seiten des TED sowie bei Subreport veröffentlicht Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes wurde am 07. April 2020 veröffentlicht, die Teilnahmefrist lief bis zum 07. Mai 2020. Es gingen Bewerbungen von sieben Planungsbüros ein:

 

Los 01  4 Bewerber  AIN Plan GmbH, Neubrandenburg

     Baukonzept Neubrandenburg GmbH

     PHS Planungsgesellschaft

r Haus- und Stadterneuerung, Greifswald

matrix architektur gmbh, Rostock

Los 02  2 Bewerber  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

     Ingenieurbüro Dr. Ehlers-Unland, Osnabrück

Los 03  1 Bewerber  Ingenieurbüro Reik Schade, Pasewalk

Los 04  2 Bewerber  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

Bietergemeinschaft Haustechnik Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede, Anklam & HKS Ingenieurbüro Ehlert, Rostock

Los 05  1 Bewerber  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

 

Nach Prüfung der Teilnahmeunterlagen wurden alle vorgenannten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Eröffnung der Angebote erfolgte am 28. Mai.2020 um 10:00 Uhr. Es gingen nachfolgende Angebote ein:

 

Los 01  AIN Plan GmbH    231.816,00 Euro - 10 % Nachlass

Baukonzept Neubrandenburg GmbH  277.900,02 Euro

PHS Planungsgesellschaft für Haus-

und Stadterneuerung    280.529,73 Euro

Los 02  Baukonzept Neubrandenburg GmbH   46.983,43 Euro

  Ingenieurbüro Dr. Ehlers-Unland   64.406,10 Euro

Los 03  Ingenieurbüro Reik Schade   111.512,06 Euro

Los 04  Baukonzept Neubrandenburg GmbH   31.412,75 Euro

Bietergemeinschaft Haustechnik   14.517,68 Euro

Los 05  Baukonzept Neubrandenburg GmbH   62.729,79 Euro

 

Obwohl das Angebot des Büros AIN-Plan GmbH preislich das günstigste r Los 01 war, musste es gemäß § 57 Absatz 1 Satz 5 VgV auf Grund fehlender erforderlicher Preisangaben von der Wertung ausgeschlossen werden. Nach Prüfung und Wertung sollen die Honorarverträge stufenweise nun wie folgt vergeben werden:

 

Los 01  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

Leistungsphasen 2 - 4 inkl. Brandschutz und SiGeKo  83.675,16 Euro

Leistungsphasen 5 - 9     194.224,86 Euro

 

Los 02  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

Leistungsphasen 2 - 4      26.640,08 Euro

Leistungsphasen 5 - 6      20.343,34 Euro

 

Los 03  Ingenieurbüro Reik Schade

Leistungsphasen 2 - 4      30.810,97 Euro

Leistungsphasen 5 - 9       80.701,08 Euro

 

Los 04  Bietergemeinschaft Haustechnik

Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede, Anklam &

HKS Ingenieurbüro Ehlert, Rostock

Leistungsphasen 2 - 4       3.332,97 Euro

Leistungsphasen 5 - 9       11.332,13 Euro

 

Los 05  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

Leistungsphasen 2 - 4      19.400,97 Euro

Leistungsphasen 5 - 9      43.328,83 Euro

 

Mit Schreiben des Landesförderinstitutes vom März 2020 wurde eine Verlängerung des Förderzeitraumes für Kommunalinvestitionsförderung um ein Jahr mitgeteilt, d.h. die geplanten Baumaßnahmen müssen bis Dezember 2022 abgeschlossen sein und bis Dezember 2023 abgerechnet werden. Die Planungsverträge müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Es ist u.a. eine baufachliche Prüfung für die Gesamtmaßnahme notwendig. Als Grundlage hierfür ssen entsprechende Planungsunterlagen schnellstmöglich erstellt und abgestimmt werden.

 

Der Abschluss der in Rede stehenden Ingenieurverträge nach HOAI nach Prüfung und Wertung der Angebote auf Grundlage der durchgeführten europaweiten Ausschreibung bedarf in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen der Zustimmung durch die Gremien der Stadt. Unter Beachtung des § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist r den Abschluss der Ingenieurverträge nach HOAI zu

 

Los 01, 03 und 05 die Stadtvertretung

Los 02   der Hauptausschuss

Los 04   der Bürgermeister

 

entscheidungszuständig. Da bereits das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen in Anspruch genommen hat, wird darum gebeten, die Entscheidungen zu den Losen 01, 03 und 05 durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18.08.2020 im Wege der Eilentscheidung zu treffen. Ein Abschluss der Ingenieurverträge zu den in Rede stehenden Losen erst nach der Stadtvertretung Ende September 2020 ist für die weitere Vorbereitung dieser komplexen Maßnahmen nachteilig. Zur letzten Stadtvertretung im Juni lag noch keine Entscheidungsreife vor.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung stimmt der Einleitung von Vergabeverfahren zur Umsetzung des Vorhabens „Umbau der Regionalen Schule Ehm-Welk bezüglich Inklusion“ zu. Die Planungsleistungen sind im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb europaweit auszuschreiben und die Bauleistungen im Rahmen von nationalen Beschränkten und/oder Öffentlichen Ausschreibungen zu vergeben. Soweit das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen bereits erfolgte, wird hierfür Zustimmung erteilt.
  2. Mit der Entscheidung zur Vergabe der Planungsleistungen und der Einleitung der Vergabeverfahren für die Bauleistungen wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchzuführenden Vergabeverfahren jeweils den Zuschlag zu erteilen, vgl. § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde.
  3. Dem Abschluss von Ingenieurverträgen wird wie folgt zugestimmt:

 

Los 01 Baukonzept Neubrandenburg GmbH

Los 02 Baukonzept Neubrandenburg GmbH

Los 03  Ingenieurbüro Reik Schade

Los 04  Bietergemeinschaft Haustechnik Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede,

Anklam & HKS Ingenieurbüro Ehlert, Rostock

Los 05  Baukonzept Neubrandenburg GmbH

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r das Vorhaben „Umbau der Regionalen Schule Ehm-Welk bezüglich Inklusion“ wurden im städtischen Haushalt 2019 bereits finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro r erste Planungsleistungen eingestellt. Für Planungs- und Bauleistungen zur Umsetzung der Maßnahme wurden für das Haushaltsjahr 2020 1.900.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2021 1.728.100 Euro veranschlagt.

Eine Fördermitteleinnahme in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ist in Aussicht gestellt. Darüber hinaus liegt eine Bestätigung vor, dass im Rahmen der Kofinanzierung 200.000 Euro auf den Eigenanteil bewilligt werden. Von den Gesamtkosten in Höhe von 3.728.100 Euro verbleibt damit voraussichtlich ein Eigenanteil in Höhe von rund 173.000 Euro.

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