Drucksache - DS-20/0105

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) vom 13. September 1990 (GBl. I 1990, S. 1527) in der aktuellen Fassung wurde am 03. September 2015 die letzte Schiedspersonr die Stadt Seebad Ueckermünde gewählt.

Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Rechtsstreitigkeiten von geringfügiger Bedeutung im Wege eines Vergleiches beizulegen. Insbesondere werden Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aber auch in Strafsachen (sogenanntehneverfahren) durchgeführt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden gemäß § 3 SchStG M-V für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Seitdem die letzte Schiedsperson im Mai 2018 das Amt niederlegte, sind mehrere öffentliche Ausschreibungen zur Gewinnung einer neuen Schiedsperson leider ohne Erfolg geblieben. Im September 2020 wurden durch das Amtsgericht Pasewalk die Schöffenbewerber der Stadt Seebad Ueckermünde angeschrieben, ob ihrerseits die Bereitschaft besteht, als Schiedsperson tätig zu werden. Auf diese Initiative bewarben sich Herr Heiko Schröter und Herr Volker Croll.

Beide Bewerber erfüllen gemäß § 4 SchStG M-V die Voraussetzungen und sind nach ihrer Persönlichkeit und ihrenhigkeiten für das Amt geeignet. Die Berufung der Schiedspersonen in ihr Amt erfolgt nach der Wahl durch die Stadtvertretung durch den Direktor des Amtsgerichtes Pasewalk.

Herr Heiko Schröter und Herr Volker Croll, beide wohnhaft in 17373 Ueckermünde werden der Stadtvertretung zur Wahl als Schiedspersonen vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Herr Heiko Schter und Herr Volker Croll, beide wohnhaft in 17373 Ueckermünde, werden als Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Seebad Ueckermünde gewählt.

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