Drucksache - DS-20/0097

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

zu 1.

Die Erschließungsstraße befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. B-28 „Industriehafen Berndshof - 2. Abschnitt“, der die planungsrechtliche Grundlage des Straßenneubaus bildet. Die Straße wurde im Jahr 2019 gebaut und ist gelegen in der Gemarkung Bellin, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 22/154, 22/157, 29/6 und 35/9 (farblich gekennzeichnete Fläche im beigefügten Kartenauszug).

Gemäß § 7 Abs. 1 des StrWG - MV bedürfen Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, der Widmung durch den Straßenbaulastträger. Die Stadt Ueckermünde ist Straßenbaulastträger der genannten Erschließungsstraße.

Gleichzeitig erfolgt mit der Widmung die erstmalige Einstufung der Erschließungsstraße und somit die Klassifizierung der Straße nach § 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 StrWG - MV. Vorliegend wird die Straße gemäß § 3 Nr. 3a als Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft und klassifiziert.

 

zu 2.

Die neu erbaute Erschließungsstraße trägt bisher noch keinen Straßennamen. Um die Möglichkeit der Vergabe von Hausnummern zu eröffnen, bedarf es eines Straßennamens.

Die im Gewerbegebiet angrenzende Kreisstraße und die städtische Straßenverkehrsfläche des Bebauungsplanes Nr. B-21 „Erweiterung Industriehafen Berndshof - 1. Abschnitt“ tragen den Namen Ziegeleistraße. Daher sollt auch die Erschließungsstre den Namen „Ziegeleistraße“ erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung Ueckermünde stimmt der Widmung einschließlich der Klassifizierung der Erschließungsstraße zu.
  2. Die im beiliegenden Kartenauszug farblich gekennzeichnete Straßenverkehrsfläche erhält den Namen „Ziegeleistraße“.

 

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Anlagen

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