Drucksache - DS-20/0104

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Digitalisierung in unseren Schulen (Haff-Grundschule und Regionale Schule Ehm Welk) ist eine Herausforderung, der wir uns als Schulträger stellen wollen und die wir nur partnerschaftlich, mit allen an Bildung Beteiligten bewältigen können. Medienbildung soll konzeptioneller Bestandteil schulischer Programmarbeit werden, wobei die Medienbildungskonzepte (MBK) der beiden Schulen und der Medienentwicklungsplan (MEP) der Stadt Seebad Ueckermünde als Steuerungsinstrumente für die Bereitstellung bedarfsgerechter Bildungsorte und -angebote eingesetzt werden sollen.

Das bedeutet, dass diedagogisch begründeten Medienbildungskonzepte (MBK) der Haff-Grundschule Ueckermünde und der Regionalen Schule Ehm Welk Ueckermünde Handlungsgrundlage für die Stadt Seebad Ueckermünde sind, den Medienentwicklungsplan (MEP) zu erarbeiten und umzusetzen, um die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien zu schaffen und deren Funktionalität zu sichern.

 

Der Medienentwicklungsplan beinhaltet:

  • Bestandsaufnahme bestehender (IST) und benötigter (SOLL) Ausstattung mit Bezug auf die aktuellen Internetanbindungen
  • Technisches Konzept sowie deren Umsetzung
  • Betriebs- und Servicekonzept sowie deren Umsetzung, Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support
  • Fortbildungskonzept (technische Einweisung)
  • Finanzierungs- und Umsetzungskonzept

 

Die Medienentwicklungsplanung ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der einmaligen Erstellung eines Plans endet, sondern dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und fortlaufend evaluiert werden muss. Dieser Medienentwicklungsplan gilt für den Zeitraum von 2020 bis 2024.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen zur Förderung der digitalen Bildungsstruktur mit dem Ziel der Etablierung trägerneutraler lernfördernder und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.

 

An Schulen werden folgende Maßnahmen gefördert:

-  Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf -geländen, einschließlich notwendiger Hardwarekomponenten zur Steuerung der Netzwerkinfrastruktur der Schule und Servertechnik zur längerfristigen Kompensation von Internetanbindungen mit geringen Datendurchsatzraten, wenn kein außerschulischer Serverbetrieb möglich ist

-  schulisches WLAN, das bestimmte Vorgaben erfüllen muss

-  Anzeige- und Interaktionsgeräte sowie digitale Arbeitsgeräte

-  nachrangig schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, wie z. B. Laptops, Notebooks und Tablets, jedoch nur, wenn die Verkabelung und WLAN-Ausleuchtung vorher hergestellt wird.

 

r die Haff-Grundschule kann eine Förderung in Höhe von 167.046,00 EUR und für die Regionale Schule Ehm Welk 171.688,00 EUR beantragt werden.

 

Der Beschluss der Stadtvertretung r den Medienentwicklungsplan, die Zustimmung des Schulrates und die Medienbildungskonzepte der beiden Schulen sind Bestandteile des Förderantrages. Dieser soll Anfang 2021 gestellt werden, um die geplanten Umbauten und teilweise auch Ausstattungen in 2021 zu beginnen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Medienentwicklungsplanr die sich in Trägerschaft befindlichen Schulen für den Zeitraum 2020-2024.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Medienentwicklungsplan unter Ziffer 6 Finanzierungs- und Umsetzungsplan erläutert und entsprechend bei der Haushaltsplanung 2021-2024 berücksichtigt.

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Anlagen

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