Drucksache - DS-20/0116

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Bei der Anmeldung von Mitteln für den Haushaltsplan 2020 im Juli 2019 wurde davon ausgegangen, dass die Umrüstung der LED-Beleuchtung in der Haff-Grundschule mit den anschließenden Gebäuden in den Jahren 2020 übergreifend ins Jahr 2021 realisiert wird. Daher wurden r 2020 219.000 Euro und für 2021 120.600 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Auf Grund des sehr guten Baufortschrittes wurde der Hauptteil der Bauleistungen entgegen der ursprünglichen Planung nun bereits 2020 erbracht und soll entsprechend abgerechnet werden. r die Begleichung der 4. Abschlagsrechnung des beauftragten Bauunternehmens steht in diesem Jahr aber ein Betrag in Höhe von 45.755,61 Euro nicht mehr zur Verfügung. Dieser Betrag re erst mit dem o.a. Haushaltsansatz 2021 verfügbar. Wenn der überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt wird, sste wegen der vorgezogenen Rechnungslegung der Betrag in genannter Höhe nicht mehr für die Maßnahme im nächsten Jahr eingesetzt werden. Es handelt sich insoweit nur um eine Verschiebung des Zeitpunktes der Auszahlung.

 

Die Deckung der Mehrauszahlungen aus dem Produktkonto 11411.096022 (Investitionsnummer 1141118005) kann durch Minderauszahlungen im Produktkonto 11411.096022 (Investitionsnummer 1141119004, Neubau Feuerwehrgebäude Bellin) erfolgen.

 

Nach § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde muss der Hauptausschuss im vorliegenden Fall der überplanmäßigen Ausgabe zustimmen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Hauptausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe 2020 für oben genannte Baumaßnahme in Höhe von 45.755,61 Euro zu.

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