Drucksache - DS-21/0129
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des Stadtvertreters Martin Kühnl-Mossner
Schwimmhalle in den Bebauungsplan Nr. B-43 "Resorthotel am Strand" der Stadt Ueckermünde aufnehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Herr M. Kühnl-Mossner
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales
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Vorberatung
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18.02.2021
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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22.02.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.02.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.03.2021
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Begründung
Begründung:
Ein Schwimmbad in und für Ueckermünde – immer wieder taucht dieser Wunsch bei den Bürgern von Ueckermünde auf.
Vielleicht besteht jetzt – mit dem Beschluss des Bebauungsplanes „Resorthotel am Strand“ unserer Stadt Seebad Ueckermünde die Möglichkeit, ein solches Schwimmbad für die Bürger der Stadt Ueckermünde Realität werden zu lassen.
Gemäß den uns vorgestellten Ideen des Investors für das Resorthotel am Strand von Ueckermünde ist geplant, in dem Hotel ein Wellness-Wasserbereich mit zu integrieren.
Somit ist grundsätzlich ein Ausgangspunkt dafür gesetzt, dass dort ein Schwimmbad entstehen soll.
In dem Bebauungsplan findest sich eine solche Festsetzung jedoch überhaupt nicht, wie sich dort auch keine Festsetzungen zur Gestaltung finden.
Ebenso gibt es keine verbindlichen Vereinbarungen oder ähnliches mit dem derzeitigen Investor bezüglich eines Schwimmbades.
Damit verbindlich ein Schwimmbereich im Resorthotel am Strand von Ueckermünde entsteht, ist ein entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan zur Absicherung notwendig.
Für eine bessere Nutzbarkeit für Schulsport, Wasserwacht, DLGRZ, Seesport …. und den kleinen Wettkampfsport ist mindestens eine 25 m langes Innenbecken mit mindestens 6 Bahnen sehr von Vorteil. Dies ließe sich vielleicht mit dem Investor und dem Fördermittelgeber verhandeln.
Ein solches überdachtes Becken steht öffentlich derzeit in der Umgebung nur in Anklam zur Verfügung. 35 km Entfernung zu der Schwimmhalle Anklam erschweren die Nutzung der Schwimmhalle in Anklam für die Bürger von Ueckermünde – und nicht nur für diese – erheblich.
Die Stadt Anklam erhält alleine für den Bau der neuen Schwimmhalle Fördermittel von ca. 14 Millionen Euro. Der jährliche Unterhalt wird ebenfalls durch die Stadt Anklam finanziert und getragen.
Deshalb bietet es sich für Ueckermünde an, die Synergieeffekte zu nutzen und sich die Kosten eines Schwimmbades mit entsprechender Größe mit dem Investor zu teilen, wenn ein solches Bad mit in den Bebauungsplan verpflichtend aufgenommen wird.
Derzeit fehlen im Bebauungsplan „Resorthotel am Strand“ jegliche Vorgaben diesbezüglich. Alles was uns vorliegt, sind unverbindliche Skizzen und Entwürfe und Versprechungen. Dies betrifft nicht nur ein Schwimmbadbereich sondern auch die gesamte Gestaltung.
Die Ueckermünder erhielten mit der Aufnahme der Erstellung eines Schwimmbades als verpflichtender Teil des Bebauungsplanes den Vorteil einer Schwimmhalle vor Ort für sich, für ihre Nachbarn und Urlaubsgäste. Der Investor erhielte den Vorteil, u.U. ein vollwertiges Schwimmbad in seinem Hotel anbieten zu können.
Dies steigert die Attraktivität der Stadt Ueckermünde als Wohn- und Urlaubsort und die Attraktivität des Hotels am Strand besonders.
Mit diesem Antrag soll ein Anstoß gegeben werden, mögliche Lösungen für eine Schwimmhalle für Ueckermünde aufzuzeigen. Dies ist ergebnisoffen. Etwaige weitere Lösungsvorschläge sind dann natürlich der Stadtvertretung wieder zu Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
I. Die Stadtvertreter der Stadt Seebad Ueckermünde beschließen, den Bebauungsplan Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ insofern zu ändern, dass ein baulich geschlossenes Innenschwimmbad als verpflichtender Teil der Baumaßnahme in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Ein Schwimmbecken soll mindestens eine Fläche von 10 x 15 m haben und eine Tiefe von mindestens 160 cm auf der ganzen Fläche ausweisen. Das Schwimmbecken ist in einem vernünftigen Rahmen öffentlich zugänglich zu machen.
II. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Investor und den jeweiligen Fördermittelgebern aufzunehmen, unter welchen Bedingungen der Investor und die Fördermittelgeber sich vorstellen könnten, ein Schwimmbecken mit einer Länge von 25 m und sechs - 25-Meter-Normbahnen mit einer Tiefe von 200 cm in das zu erbauende Resorthotel am Strand von Ueckermünde zu integrieren und dieses Schwimmbecken für die Bürger öffentlich zugänglich zu machen.
Dies insbesondere auch zur Nutzung für den Schulsport und Vereine.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mögliche Rahmenbedingungen hierfür mit den Investoren, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und anderen Institutionen, Personen usw. zu eruieren und mögliche Finanzierungs- und Fördermittelquellen in Erfahrung zu bringen.
